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Streit ums Erbe - eine Herausforderung für Patchwork-Familien

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Streit ums Erbe - eine Herausforderung für Patchwork-Familien
Susanna Perl-Lippitsch, Spezialistin für Familien- und Erbrecht, von Gärner Perl Rechtsanwälte©Richard Tanzer
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Wenn es ums Erbe geht, spielen sich gerade bei Patchwork-Familien oft Tragödien ab. Erbstreits unter Nachkommen werden oft mit extremer Härte geführt. Familienrechtsanwältin Susanna Perl-Lippitsch gibt in ihrem Gastbeitrag Ratschläge.

Wenn es um das Erben geht, spielen sich gerade bei Patchwork-Familien dramatische Szenen ab, denn die meisten Erblasser kümmern sich nicht rechtzeitig darum, für faire Verhältnisse nach dem Ableben zu sorgen. Die Rechtslage ist komplex. Dabei sind Familienverbände, in denen Elternteile Kinder aus früheren Beziehungen einbringen, heutzutage etwas Alltägliches und großteils funktionieren sie auch gut. Insgesamt gibt es derzeit in Österreich rund 83.000 solcher Patchwork-Familien, etwa 8,6 Prozent der Familien mit Kindern unter 25 Jahren.

Patchwork-Familien stellen einen aber auch vor große Herausforderungen, insbesondere, wenn es um das Thema Erben geht. Die Gefahr ist nämlich groß, dass geliebte Familienmitglieder vernachlässigt werden, wenn man sich nicht rechtzeitig um den eigenen Nachlass kümmert. Zu Lebzeiten wollen sich die wenigsten mit dem Thema befassen. Und dann stehen die Hinterbliebenen vor einem Pulverfass und oft vor unliebsamen Überraschungen.

Erbstreit: In fast allen Fällen geht es um Patchwork-Familien

Erbstreitigkeiten nehmen zu und in fast allen unserer Fälle geht es um Patchwork-Familien. Häufig spielen sich hochemotionale Szenen ab. Die Auseinandersetzungen um das Geld wurzeln meist in Kränkungen und Verletzungen vor dem Tod. Der eine fühlt sich weniger geliebt, wenn ihn der Vater mit weniger bedacht hat und sieht sich in seinen Gefühlen schon zu Lebzeiten des Verstorbenen bestätigt.

Aber nicht nur die erlittenen Kränkungen werden in derartigen Verfahren aufgearbeitet. Gar nicht selten geht es auch um existenzielle Fragen. Zum Beispiel, wenn ein unehelicher Sohn Erbansprüche geltend macht und dadurch die Witwe und die ehelichen Kinder, die in der Familienvilla wohnen und sonst kein verwertbares Vermögen haben, in Bedrängnis bringt. Oder wenn die eigene Tochter, die noch in Ausbildung ist, sich das Erbe mit dem neuen Mann ihrer Mutter, mit dem diese erst drei Monate verheiratet war, teilen muss.

Erbrecht noch auf traditionelle Kernfamilie ausgelegt

Problematisch ist, dass das herrschende Erbrecht in Österreich noch immer auf die traditionelle Kernfamilie gemünzt ist. Der Ehegatte oder die Ehegattin erbt demnach ein Drittel des Vermögens. Die eigenen Kinder – unabhängig davon, aus welcher Ehe – erben gemeinsam zwei Drittel. Stiefkinder gehen leer aus. Wer etwas anderes möchte, muss ein Testament aufsetzen, aber selbst dann ist der Handlungsspielraum begrenzt. Man kann zum Beispiel nicht den Kindern oder einer neuen Frau testamentarisch einfach das gesamte Vermögen vermachen.

Die häufigsten Fragen von Erblassern in Patchwork-Familien

  • Wie kann ich es einrichten, dass nur meine eigenen Kinder erben bzw. nur mein derzeitiger Ehegatte versorgt wird?

    Antwort: In diesem Fall müssen die Erb-und Pflichtteilsberechtigen einverstanden sein und verbindliche Verzichtserklärungen abgeben.

  • Was muss ich tun, damit mein Ehegatte in der Ehewohnung bleiben kann und nicht weichen muss, wenn die Kinder aus der früheren Beziehung dies von ihm verlangen?

    Antwort: Ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht muss vereinbart werden.

  • Wie können auch meine Stiefkinder erben?

    Antwort: Sollen sie im selben Ausmaß erben, wie die eigenen Kinder, dann ist eine Adoption die Lösung.

  • Wie kann ich verhindern, dass mein Ex-Partner das von mir vererbte Vermögen unseres gemeinsamen minderjährigen Kindes verwaltet?

    Antwort: Hier muss ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.

  • Wie kann ich es einrichten, dass meine unverheiratete Lebensgefährtin etwas erbt?

    Antwort: Sie muss testamentarisch bedacht werden.

Es kann schmerzhaft sein, seine Beziehungen zu geliebten Menschen abzuwägen und zu überlegen, wie sie nach dem eigenen Tod versorgt werden sollen. Informieren Sie sich dennoch über die Möglichkeiten und setzen Sie die nötigen Maßnahmen. Damit leisten Sie Ihren Teil zu einem friedvollen Familienverband auch nach ihrem Ableben.

Zur Person

Susanna Perl-Lippitsch ist Anwältin der Familienrechtskanzlei Gärner Perl Rechtsanwälte und Expertin für Erbrecht mit Sitz in Wien und Sprechstelle in Graz.

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