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Randalierende Flugpassagiere: So dürfen Airlines gegen sie vorgehen

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Randalierende Flugpassagiere: So dürfen Airlines gegen sie vorgehen
Passagiere mit unkontrollierten Wutausbrüchen können im Flieger zwangsweise festgeschnallt werden.©istock
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Randalierende Passagiere sind in Flugzeugen keine Seltenheit. Die D.A.S. Rechtsschutz AG klärt darüber auf, welche rechtliche Handhabe Fluglinien und geschädigte Mitreisende gegen sogenannte „Unruly Passengers“ haben.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Vorfällen mit randalierenden Flugpassagieren.
„Zu wenig Nikotin, zu viel Alkohol oder eine nach hinten gestellte Rückenlehne. Ein Streit im Flugzeug kann schnell eskalieren“, erklärt Johannes Loinger, Jurist und Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG.

So auch Mitte Mai, als bei einem Flug von Hurghada nach Hannover ein Passagier einen der Flugbegleiter körperlich attackierte. Als Sofortmaßnahme wurde der tobende Mann mit dem Gurt an den Sitz befestigt. Das „Tokioter Abkommen“ gestattet Zwangsmaßnahmen gegen Randalierer, wie das Festschnallen im Flieger. Die Maßnahme dient der Sicherheit der Mitreisenden. „Airlines haben außerdem das Recht, störenden Passagieren die Beförderung zu verweigern. Wenn das Flugzeug gestartet ist, dürfen randalierende Passagiere bei der nächsten Landemöglichkeit von Bord gebracht werden“, so Loinger.

Zurückstellen der Rückenlehne häufiges Streitthema

Viele Passagiere fühlen sich durch das Zurückstellen des Vordersitzes in ihrer Beinfreiheit gestört. „Laut Beförderungsbedingungen hat allerdings jeder Passagier das Recht, sich zurückzulehnen. Es handelt sich um einen Teil der angebotenen Leistung, für die durch den Kauf des Tickets auch bezahlt wurde“, erläutert Loinger. Aus diesem Grund verbieten auch viele Fluglinien „Knee Defender“. Das sind Vorrichtungen die verhindern, dass man Sitze verstellt.

Gegen schreiende und weinende Kinder kann rechtlich nichts unternommen werden. Diese Art von Lärmbelästigung ist von den Mitreisenden hinzunehmen.

Bei österreichischen Täter Anzeige bei Polizei in Österreich

Ein randalierender Fluggast hat meist unverhältnismäßig große Auswirkungen auf einen Flug. So kann es durch so einen Zwischenfall zu einer Verspätung kommen oder das Flugzeug muss sogar zwischenlanden. D.A.S. Jurist Loinger: "Dadurch entstehen enorme Kosten.“
Geschädigte Passagiere können gegen Randalierer rechtlich vorgehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie beispielsweise verletzt wurden oder ihr Eigentum beschädigt wurde. In so einem Fall muss bei der Polizei Anzeige, etwa wegen Körperverletzung, Nötigung oder Sachbeschädigung, erstattet werden. Bei einem österreichischen Täter kommt dafür die Polizei in Österreich in Frage. Ansonsten kann die Botschaft am Ankunftsflughafen beratend zur Seite stehen.

Airline muss nur für Verspätung Schadenersatz zahlen, wenn sie Schuld daran ist

Die Aussicht auf Erfolg der Anzeige ist in der Praxis allerdings gering, da vor allem Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen ausländische Täter meist schwer durchsetzbar sind.
Gegenüber der Airline kann Schadenersatz im Fall einer Verspätung nur dann gefordert werden, wenn diese an der Verspätung schuld war. „Wenn ein Flugzeug wegen eines Randalierers umkehren muss, ist das wahrscheinlich nicht der Fall“, erklärt Loinger.

Strafverfolgen in dem Land, in dem der Jet landet

Kommt es zu einer Verspätung oder Ausweichlandung, muss der Verursacher damit rechnen, dass die Airline die entstandenen Kosten bei ihm eintreibt. Allerdings landen längst nicht alle Randalierer in jedem Land vor Gericht. Theoretisch regeln das Luftverkehrsgesetz und das „Tokioter Abkommen“ Gesetzesverstöße an Bord von Luftfahrzeugen.
Praktisch ist die Strafverfolgung von Randalierern im Flugzeug jedoch ein Problem, denn aufgrund der Exterritorialität kommt es immer darauf an, ob das Land, in dem der Jet landet, die zum Beispiel nach heimischem Gesetz begangene Straftat auch als Straftat betrachtet. Ist dies nicht der Fall, kann der Täter unbehelligt von Bord gehen.

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