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Handy im Unterricht: Die Rechte der Lehrer und Schüler

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
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Aktualisiert
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5 min

Wer den Unterricht durch Telefonieren stört, muss damit rechnen, dass ihm das Handy abgenommen wird.

©Elke Mayr
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Wie der Umgang mit dem Handy in Schulen aus rechtlicher Sicht geregelt ist. Die Experten der D.A.S. Rechtsberatung gibt Auskunft.

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Sind Handys in Schulen erlaubt?

Es wurde zwar schon vielfach von Lehrern gefordert, aber ein generelles Handyverbot in Schulen gibt es nicht. Die Schüler dürfen das Handy mitbringen, schon allein um vor und nach der Schule für die Eltern erreichbar zu sein. Je nach Schulordnung muss es während des Unterrichts ausgeschaltet oder zumindest auf lautlos gestellt sein. Auch die Nutzung des Handys in den Pausen kann die Schule selbst regeln.

Dürfen Schüler im Unterricht telefonieren, SMSn oder WhatsApp schreiben?

Nein. Schüler sind verpflichtet, sich in die Gemeinschaft der Klasse einzuordnen und den Lehrer im Unterricht Aufmerksamkeit zu schenken und mitzuwirken. Das schließt Telefonieren oder WhatsApp-Schreiben aus. Ebenso stören Handy-Klingeltöne und Tastatur-Töne den Unterricht. Generell kann auch in diesem Punkt jede Schule ihre eigene Vorschrift dazu in der Hausordnung herausgeben. So kann die Schulleitung etwa erlauben, Hausaufgaben am Handy zu notieren.

Dürfen Lehrer WhatsApps von Schülern lesen?

Grundsätzlich nicht. Lehrende dürfen auch keine routinemäßigen Handy-Kontrollen durchführen. Dies wäre eine Verletzung der Privatsphäre. Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass sich jugendgefährdende Inhalte auf dem Handy befinden. Lehrer sind dann sogar verpflichtet, das der Schulleitung zu melden.

Dürfen Lehrer Schülern ihr Handy wegnehmen?

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler gar nicht erst in die Schule und den Unterricht mitgebracht werden. Wenn Handys den Unterricht stören, müssen sie auf Aufforderung des Lehrers diesem übergeben werden.

In welchem Zeitraum müssen Lehrer Gegenstände Schüler zurückgeben?

Abgenommene Gegenstände wie Handys müssen dem Schüler nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung zurückgegeben werden. Doch von dieser Regelung sind nicht alle Gegenstände betroffen. Wenn es sich um sicherheitsgefährdende Gegenstände handelt oder der Verdacht einer Straftat besteht, kann der Lehrer diese zunächst einbehalten und nur Erziehungsberechtigten ausfolgern, wenn deren Besitz keinen sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht

Mit welchen Folgen müssen Schüler rechnen, wenn sie beim Schummeln mit einem Handy erwischt wurden?

Zunächst wird das Handy abgenommen und der Test oder die Schularbeit wird nicht bewertet. Der betroffene Schüler muss die Schularbeit nochmals schreiben. Fraglich ist, ob nicht schon die Mitnahme eines Handys zu einer Prüfung einen Täuschungsversuch darstellt.

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

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Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

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