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Rechtliche Bestimmungen für den Erwerb von Waffen

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Rechtliche Bestimmungen für den Erwerb von Waffen
Um eine Waffen besitzen und auch führen zu dürfen, müssen strenge rechtliche Anforderungen erfüllt. werden.©istock
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Die rechtlichen Bestimmungen, die zum Tragen einer Waffe berechtigen, sind streng, auch die Pflichten zur Verwahrung. Die Strafen bei Nichteinhalten der Gesetze sind hoch. Was beim Kauf, Besitz und bei der Aufbewahrung einer Waffe zu beachten ist, darüber klären die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung auf.

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In Österreich gibt es immer mehr Vorfälle, bei denen Waffen und in letzter Zeit auch vermehrt Schusswaffen im Spiel sind. Doch welche Auflagen müssen erfüllt werden, um eine Schusswaffe kaufen zu dürfen?
Voraussetzung um Waffen, Munition und Knallpatronen besitzen zu dürfen, ist zunächst das Erreichen des 18. Lebensjahres. Ausnahmebewilligungen für jagdliche oder sportliche Zwecke sind möglich.

Diese Schusswaffen sind legal erhältlich

Das österreichische Waffengesetz versteht unter dem Begriff Schusswaffen jene, mit denen feste Körper (Geschoße) nicht aber Flüssigkeiten oder Gase, durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können. Schreckschusspistolen und Gaswaffen gelten daher zwar als Waffen, fallen aber nicht unter die Kategorie Schusswaffen.

Je nach Kategorie bedarf es für den Erwerb und den Besitz unterschiedlicher Berechtigungen.
Das österreichische Waffenrecht unterscheidet vier Kategorien von Schusswaffen:
Kategorie A: Verbotene Waffen wie Pumpguns, Schlagringe, Totschläger oder Stahlruten und Kriegsmaterial
Kategorie B: Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen
Kategorie C: Schusswaffen mit gezogenem Lauf (Büchsen)
Kategorie D: Schusswaffen mit glattem Lauf (Flinten)

Voraussetzungen, um eine Schusswaffe kaufen, besitzen oder tragen zu dürfen

Die Voraussetzungen für Kauf, Besitz und das Führen einer Waffe hängen von der Waffen-Kategorie ab. So muss der Erwerb und auch die Weitergabe einer Schusswaffe der Kategorie C (Büchsen) und D (Flinten) im Zentralen Waffenregister (ZWR) vermerkt werden. Waffen dieser Kategorien müssen vom Erwerber beim Fachhändler binnen sechs Wochen ab Erwerb oder Weitergabe an das Register gemeldet werden.
Der Erwerb und der Besitz von Waffen der Kategorie B (dazu zählen Faustfeuerwaffen) ist nur mit einer behördlichen Bewilligung und einer entsprechenden Urkunde gestattet.

Welche waffenrechtlichen Urkunden gibt es?

In Österreich gibt es den Waffenpass und die Waffenbesitzkarte. Ein Waffenpass berechtigt zum Erwerb, Besitz als auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind). Eine Waffenbesitzkarte dagegen erlaubt nur den Kauf und Besitz solcher Waffen. Tragen darf man sie nicht. Waffen der Kategorien A und B werden automatisch von der Waffenbehörde registriert.

Diese Kriterien muss der Besitzer einer Waffe erfüllen, um eine Urkunde für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass ausgestellt zu bekommen:
• Der Bezieher einer Urkunde muss ein verlässlicher Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sein.
• Er muss das Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben.
• Es muss glaubhaft sein, dass er eine Waffe benötigt.
Psychologisches Gutachten
• Nachweis, dass man mit Schusswaffen sachgerecht umgehen kann

Zusätzliche Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte

Eine Waffenbesitzkarte wird von der Behörde ausgestellt, wenn der Antragsteller als „verlässlicher EWR-Bürger“ eingestuft wird und bestimmte Rechtfertigungen nachweisen kann. Eine solche Rechtfertigung ist gegeben, wenn der Betroffene beispielsweise glaubhaft machen kann, eine Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung zu benötigen.

Zusätzliche Anforderungen für einen Waffenpass

Um einen Waffenpass zu beantragen, muss überdies ein Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachgewiesen werden. Ein Bedarf wird angenommen, wenn der Antragsteller glaubhaft machen kann, außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt zu sein und diesen Gefahren am zweckmäßigsten mit Waffengewalt begegnen kann.

Anzahl der Schusswaffen wird genau festgelegt

Im Waffenpass und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, genau festzusetzen. So dürfen Waffenbesitzer der Kategorie B nicht mehr als zwei dieser Schusswaffen besitzen. Im Einzelfall (z. B.:Jagd oder Schießsport) können auch mehr als zwei von der Behörde erlaubt werden.

Vorgaben für die Aufbewahrung von Schusswaffen

Ein wichtiger Punkt für jeden Waffenbesitzer ist die sichere Verwahrung von Schusswaffen und Munition. Diese müssen in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Bei Schusswaffen der Kategorie B erfolgt eine Kontrolle der sichereren Verwahrung alle fünf Jahre. Diese Kontrolle wird meist im Rahmen der Prüfung der Verlässlichkeit des Waffeninhabers durchgeführt. Bestehen Zweifel an der sicheren Verwahrung der Waffen, können darüber hinaus auch zusätzliche Überprüfungen durchgeführt werden. Sollte eine sichere Verwahrung nicht gewährleistet sein, kann das zum Entzug der Waffenbesitzkarte oder des Waffenpasses führen.

Bis zu 3.600 Strafe bei Verstößen gegen das Waffengesetz

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann nicht nur gerichtlich strafbare Konsequenzen haben. Eine Reihe von Vorschriften können als Verwaltungsübertretungen mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro geahndet werden. Dazu zählt die Unterlassung der erforderlichen Registrierung oder die nicht sichere Verwahrung von Schusswaffen.

Wann Pfeffersprays und Co eingesetzt werden dürfen

Pfeffersprays gelten als Waffen und dürfen nur in Notwehrsituationen zum Einsatz kommen. Der Besitz und Einsatz von Pfeffersprays sind in Österreich ab 18 Jahren erlaubt. Eine Notwehrsituation ist laut Gesetz dann gegeben, wenn Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen angegriffen werden. Ein solcher Angriff muss entweder unmittelbar drohen oder bereits stattfinden.

Wann aus Notwehr Körperverletzung wird

Wer Pfefferspray verwendet, um sich gegen Angreifer zu wehren, kann dennoch zur Verantwortung gezogen werden. Etwa wenn nach einer Attacke keine Notwehrsituation mehr besteht und man den Täter trotzdem noch ansprüht. Dann entspricht das dem Tatbestand der Körperverletzung. Auch wer das notwendige Maß der Verteidigung überschreitet, macht sich unter Umständen strafbar.
Beim Einsatz einer Waffe gilt immer zu bedenken: Jede Waffe kann im schlimmsten Fall gegen einen selbst gerichtet werden. Oft reicht nach Erfahrung von Experten schon ein selbstbewusstes und bestimmtes Auftreten aus, um Belästiger abzuschrecken.

Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und beispielgebende RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Standorten mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre starke Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt.

Seit 1928 steht die D.A.S., das Original für Rechtsschutz, für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in knapp 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Group AG, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

Haftungsauschluss:
Antworten auf Fragen und bereitgestellte Texte haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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