Vor kurzem sorgte der Lenker eines Post-Autos für Aufregung. Dieser bildete nicht wie alle anderen bei einem Stau auf der Tauernautobahn eine Rettungsgasse, sondern wendete und nutzte die Rettungsgasse in die entgegengesetzte Richtung. Diese ist jedoch eigens und nur für Einsatzkräfte vorgesehen. Die Polizei hat bereits angekündigt, dem Vorfall nachzugehen und danach Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten.
Das Bußgeld kann nicht nur in diesem Fall saftig ausfallen. Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet oder verbotenerweise befahren, kann eine Strafe von bis zu 726 Euro verhängt werden. Noch höher sind die Strafen, wenn durch ein solches Verhalten Einsatz- oder Pannendienstfahrzeuge und Fahrzeuge des Straßendienstes behindert werden. Dann drohen Verwaltungsstrafen bis zu 2.180 Euro.
Rettungsgasse ist Pflicht
Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald sich ein Stau aufzubauen beginnt, und nicht erst, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Die Verpflichtung besteht nicht nur nach Unfällen, sondern beispielsweise auch bei Staus durch Überlastung.
Die Rettungsgasse darf vom Fahrzeuglenker erst wieder aufgelöst werden, wenn erkennbar ist, dass der Verkehr wieder flüssig in Bewegung gerät und mit keinem weiteren Stillstand mehr zu rechnen ist.
So funktioniert die Rettungsgasse
- Auf Autobahnen oder Autostraßen mit zwei Fahrstreifen in eine Richtung muss in der Mitte zwischen diesen Fahrstreifen eine Rettungsgasse gebildet werden.
- Auf Autobahnen oder Autostraßen mit mehr als zwei Fahrstreifen in eine Richtung muss zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Rettungsgasse gebildet werden.
So viel Platz wie möglich schaffen
Alle Verkehrsteilnehmer, die den Fahrstreifen ganz links befahren, müssen so weit wie möglich nach links und alle anderen Verkehrsteilnehmer so weit wie notwendig nach rechts fahren. Sofern ein Pannenstreifen vorhanden ist, darf dieser beim Ausweichen nach rechts mitbenützt werden, sofern es die Bildung einer Rettungsgasse erfordert. Fahrzeuge sollten sich parallel zur Fahrbahn einordnen, damit gegebenenfalls Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden.
Auf Straßen, die keine Autobahnen oder Autostraßen sind, sind Fahrzeuglenker wie bisher verpflichtet, herannahenden Einsatzfahrzeugen Platz zu machen.
Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Heuer feiert sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Standorten mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Millionen Euro.
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