Abseits öffentlicher Bäder zu schwimmen ist nicht überall erlaubt. Wo man erfährt, in welchen Gewässern es verboten ist und welche Regeln es zu beachten gilt, wenn man öffentliche Gewässer benützt, darüber informieren die Experten der D.A.S. Rechtsberatung.
An heißen Tagen bietet ein kühles Nass die perfekte Abkühlung. Wer das Ticket für ein Freibad löst, kann sich dort bedenkenlos aufhalten ohne zu riskieren den Naturschutz zu verletzen. Anders sieht die Lage aus, wenn man in öffentlichen heimischen Gewässern abkühlt.
Was bedeutet Wildbaden?
Unter „Wildschwimmen“ oder „Wildbaden“ ist das Schwimmen oder Baden in Gewässern, die öffentlich sind, gemeint. Das sind Bäche, Flüsse und Seen.
Ist Wildbaden in Österreich erlaubt?
In Österreich ist Wildbaden erlaubt, sofern das Gewässer nicht auf privatem Grund liegt.
Schwimmen verboten: Wo man sich am besten darüber informiert
Manchmal sind Flüsse und andere Gewässer aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht zum Schwimmen geeignet. So können Gewässer stark verschmutzt sein und würde durch das Baden eine Infektion der Schleimhäute oder Durchfallerkrankungen riskieren. "Auch wenn kein Schild darauf hinweist, dass Baden verboten ist, sollte man sich schon vor dem Schwimmen informieren. Am besten bei der jeweiligen Gemeinde", raten die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung.
Flüssen, Seen und Bächen: Für die Benützung gelten besondere Vorschriften
Doch die Schlange vor dem Bad ist zu lange, die Eintrittskarte zu teuer? Es gibt Alternativen: In Wien entlang der Donau etwa an öffentlichen oder wilden Badeplätzen oder man badet in anderen heimischen Flüssen, Seen und Bächen. Doch hier gelten laut D.A.S. Rechtsberatung der Ergo Versicherung AG besondere Bestimmungen. So müssen die Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden.
Das Gewässer darf nicht verunreinigt werden. So dürfen etwa mitgebrachte Verpackungen und Essensreste nicht einfach liegen zu lassen werden und müssen fachgerecht entsorgen werden.
An manchen Orten und Stellen kann das Schwimmen aufgrund einer Verordnung auch verboten sein.
Schwimmen im Springbrunnen meist verboten
Das Benützen von Springbrunnen in der Stadt ist nicht nur aus hygienischen Gründen nicht empfehlenswert, es ist meistens auch verboten. Rechtlich völlig unbedenklich ist jedoch das Schwimmen im eigenen Planschbecken oder der Pool im eigenen Garten.
Tipps für das Wildbaden in österreichischen Bundesländern finden Sie hier.
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ERGO Versicherung AG:
Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.
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