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Was passieren kann, wenn Sie AGB ungelesen akzeptieren

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Verträge haben ihre Tücken. Auch jene, die man online abschließt, sollte man eingehend prüfen.
Verträge haben ihre Tücken. Auch jene, die man online abschließt, sollte man eingehend prüfen.©istock, BrianAJackson
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Ein Mausklick und schon können die Probleme ihren Lauf nehmen. Wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens mit dem man einen Vertrag abschließt nicht liest, kann so manche böse Überraschung erleben. Besonders Vertragsbedingungen im Internet werden kaum gelesen.

Wer sich die Mühe macht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu lesen, bevor er einen Vertrag unterschreibt, zählt den ganz wenigen Ausnahmen. Wie der Rechtsschutzspezialist D.A.S., aufgrund einer repräsentativen Studie weiß, werden diese bei Verträgen, die abgeschlossen werden, meist ungelesen akzeptiert. Das Ergebnis: Mehr als 80 Prozent der Befragten gaben an, dass sie im Internet und speziell bei Suchmaschinen persönliche Daten preisgeben, ohne sich viele Gedanken über den Datenschutz zu machen. Und das, obwohl rund 78 Prozent der Befragten der Ansicht sind, dass Unternehmer viele persönliche Daten erheben und diese ohne Wissen der Internetbenutzer verarbeiten. Eine EU-Verordnung legt ab Mai 2018 datenverarbeitenden Unternehmen zusätzliche Pflichten auf.

Keine klaren Vorgaben für die Gestaltung der Geschäftsbedingungen

In Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für E-Commerce und Internetrecht (e-center) wurde die Datenschutz-Studie erstellt und vom Marktforschungsinstitut Telemark Marketing durchgeführt. In der österreichweiten repräsentativen Studie wurde dabei erhoben, dass die heimische Konsumenten eher unvorsichtig mit der Weitergabe ihrer persönlichen Daten umgehen.

Als ein Problem erachtet Universitätsprofessor Wolfgang Zankl, Geschäftsführer e-center, dass es derzeit keine eindeutigen Vorgaben für die Gestaltung von AGB gibt, „was für Unternehmen allerdings nicht als Freibrief für die Gestaltung schwer lesbarer Bedingungen verstanden werden sollte. Vielmehr kann diese weitgehende Gestaltungsfreiheit als Möglichkeit transparenter, überschaubarer und damit kundenorientierter Bestimmungen angesehen werden“, so Zankl. Dies umso mehr im Hinblick auf die Ergebnisse der Studie, die den Wunsch der befragten Verbraucher nach „lesbaren“ AGB sehr deutlich zeigt.

Persönliche Daten achtlos zur Verfügung gestellt

„Da viele Konsumenten AGBs im Internet ungelesen akzeptieren, erlauben sie Unternehmen, die personenbezogenen Daten zu verwenden. Das wird brisant, wenn auch die unbewusste Zustimmung zur Weitergabe an Dritte damit verbunden ist“, informiert Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG. Nur knapp mehr als die Hälfte der befragten Personen sind aktuell der Meinung, dass persönliche Daten durch das Datenschutzgesetz ausreichend gesichert sind. Eine von der EU angestrebte Verordnung möchte hier ansetzen.

Datenschutz-Grundverordnung: Beweislastumkehr

Ab dem 25. Mai 2018 müssen heimische Unternehmen die Datenschutz Grundverordnung anwenden. Sie sieht zum Teil exorbitante Strafen bei Datenschutzverletzungen und diverse Verbesserungen des Datenschutzes gegenüber der bisherigen Datenschutz-Richtlinie vor. Diese ist aus dem Jahr 1995 und entspricht daher nicht mehr den Anforderungen der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft.

Neben einem Fokus auf Datensicherheit sollen die Rechte von Konsumenten bei der Datenverarbeitung und -verwendung gestärkt werden. „So darf dann die Einwilligung zur Datenverarbeitung in den AGBs nicht mehr in einem Unterpunkt stehen, der leicht überlesen wird. Man kann hier durchaus von einer Beweislastumkehr sprechen, weil das datenverarbeitende Unternehmen nachweisen muss, dass die Person eine Einwilligung ausdrücklich erteilt hat“, so Loinger weiter.

Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Heuer feiert sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Niederlassungen mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Millionen Euro.

Die D.A.S. ist Europas Rechtsschutz-Marke Nummer 1. Seit 1928 steht sie für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

Haftungsauschluss:
Die Antworten auf die Fragen haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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