Wenn es um Sturm geht, sind die Versicherungen pingelig. Wenn der Wind ordentlich bläst, wird das noch längst nicht gleich als Sturm bezeichnet. Das ist umso wichtiger, als die Assekuranzen erst dann ihr Füllhorn auszuschütten bereit sind, wenn er auch als solcher bezeichnet wird. Für die Versicherung ist ein Sturm erst dann als solcher einzustufen, wenn der mit mehr als einer Windgeschwindigkeit von 60 Kilometer pro Stunde bläst. Das entspricht einer Windstärke 8. Ausschlaggebend für die Klassifizierung ist die Einschätzung der Zentralanstalt für Meteorologie ZAMG.
Sturmschäden bei Eigenheimversicherung nicht automatisch dabei
Welche Versicherung muss man abgeschlossen haben, damit diese im Schadensfall auch zahlt? Dafür zuständig ist in einer Linie die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung. Sturmschäden sind jedoch nicht automatisch versichert. Ein solcher Elementarschaden, zählt nicht zum Grundschutz einer Assekuranz, wird jedoch als Zusatzbaustein einer Eigenheim- oder Gebäudeversicherung angeboten.
Wann die Eigenheimversicherung zahlt, wann die Haushaltsversicherung
Doch nicht alle Sturmschäden übernimmt die Sturmversicherung. Fegt der Sturm das Dach weg oder reißt den Kamin herunter, kommt dafür die Eigenheimversicherung dafür auf. Kracht ein Baum auf ein Haus und Inhalte der Wohnung werden beschädigt oder regnet es hinein, weil das Dach beschädigt ist, übernimmt die Haushaltsversicherung den Schaden. Reißt es Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Sonnenschirme weg, die im Freien stehen weg oder werden ruiniert, übernimmt das auch die Haushaltsversicherung.
So viel zahlt die Versicherung
Wie viel die Versicherung zahlt und wie hoch der Selbstbehalt ist, kann jedoch sehr unterschiedlich sein. Eine 100-prozentige Abdeckung der Schäden gibt es nicht. Die Versicherungen haben ihre Haftung vielmehr klar beschränkt. Was die Versicherung im Schadenfall zu bezahlen hat, liegt laut der Arbeiterkammer Salzburg oft sogar unter 10.000 Euro. Manche zahlen auch mehr. Die Uniqa beispielsweise gewährt bis zu 16.000 Euro, davon 8.000 Euro für Schäden am Gebäude und 8.000 Euro für beschädigten Wohnungsinhalt.
Welchen Schäden die Versicherung nicht zahlt
Manche Bestandteile des Hauses können vom Versicherungsschutz sogar von vorneherein ausgenommen sein. „Verglasung, beispielsweise Solaranlagen und Glasdächer sind meistens nicht automatisch mitversichert“, warnt Reinhold Baudischer vom Versicherungsvergleichsportal durchblicker.at. Die Zahlung verweigern Versicherungen auch bei Schäden, die bei einem Sturm durch offengelassene Fenstern oder Türen verursacht werden.
Das sollten Verträge zusätzlich beinhalten
Man ist auch gut beraten, darauf zu achten, dass Folgeschäden möglich gedeckt sind. So sollte man bei Vertragsabschluss darauf achten, dass Abbruch- und Aufräumkosten inkludiert sind und auch Transport- und Lagerkosten. Besonders empfehlenswert: Eine Pflichtverletzung sollte am besten in unbegrenzter Höhe mitversichert sein. So kann es sich als sinnvoll erweisen, sich gegen eine solche grobe Fahrlässigkeit abzusichern, wenn etwa ein morscher Baum auf das Auto kracht oder das Dach unter dem man parkt, ohnehin schon baufällig war. Ansonsten trägt man bei grober Fahrlässigkeit die finanziellen Lasten eines Schadens selbst. Einzige Chance, wenn diese Klausel nicht inkludiert ist: Man kann nachweisen, dass der Haus- oder Grundstücksbesitzer die Erhaltungspflichten verletzt hat. Dann kann man versuchen sich am Hausbesitzer schadlos zu halten, in diesem Fall haftet entweder der Eigentümer selbst oder dessen Versicherung.
Auto: Die Haftpflicht bringt bei Sturm nichts, nur die Kasko
Wer nur über eine Haftpflichtversicherung verfügt, schaut bei Sturmschäden durch die Finger. Solche Schäden, etwa verursacht durch umfallende Bäume, werden als „höhere Gewalt“ eingestuft und sind bei einer Haftpflichtversicherung deshalb ausgenommen. Dieser Schaden wird vielfach nur von einer Kasko- oder einer Vollkaskoversicherung abgedeckt. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt vom Anbieter ab.
Schäden: Alles genau dokumentieren
Um von der Versicherung möglichst viel rückerstattet zu bekommen, ist es nötig alle Schäden genau aufzulisten. So kann diese die Schadenssumme berechnen und auch die Kosten für die Reparatur richtig einzuschätzen. Falls Folgeschäden drohen, sollte man gleich selbst oder von einem Profi Hand an legen. Die Versicherung kommt auch für solche erste Maßnahmen auf.
Voraussetzung um Schadenersatz zu bekommen, ist die Versicherung unverzüglich zu informieren. Am besten gleich nach dem der Sturm abgeklungen ist, Schäden genau dokumentieren und sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. Auch wenn bei einem Auto ein Schaden entstanden ist, am besten gleich am selben oder spätestens am nächsten Tag den Schaden melden.