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Diese Verkehrsstrafen drohen in anderen Ländern Europas

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Diese Verkehrsstrafen drohen in anderen Ländern Europas
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Wer sich mit dem Auto über Österreichs Grenzen hinaus bewegt, tut gut daran, sich vorab über die jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu informieren. Denn einheitliche Verkehrsvorschriften gibt es im geeinten Europa nicht. Die Experten der D.A.S. Rechtsschutz AG geben einen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen der Straßenverkehrsordnung in Europa.

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Die Besonderheiten der Straßenverkehrsordnung einzelner Länder im Detail:

In Deutschland sind Verkehrsstrafen seit April höher

In Deutschland ist am 1. April 2013 der Neuerlass der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, der auch einige Änderungen bringt. So wurden etwa mehrere Verkehrsstrafen erhöht: Drei Stunden Parken ohne Parkschein kostet jetzt 25 Euro, statt wie bisher 20 Euro. Das mehr als einstündige Abstellen des Pkws auf einem Radweg kostet jetzt 30 Euro. Mit Deutschland existiert ein bilaterales Abkommen, nachdem Verkehrsstrafen ab 25 Euro im jeweilig anderen Staat exekutiert werden können.

Wer in Belgien einen Radarwarner nutzt, muss mit Gefängnis rechnen

Wer in Belgien ein Radarwarngerät benützt, hat Glück, wenn er nur zur Kasse gebeten wird, immerhin droht alternativ zur Geldstrafe eine Haftstrafe von 15 Tagen bis drei Monaten.

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Schweizer Postbusse haben immer Vorfahrt

In den Schweizer Bergen gilt es, Respekt vor Post- und Linienbussen zu zeigen: Diese haben auf Berg-Poststraßen generell Vorfahrt – also auch vor Bergauffahrern – und dürfen das Dreiklanghorn verwenden. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist jedenfalls Folge zu leisten.

Italiener haben Bewegungsfreiheit von Motorradfahrern im Visier

In Italien müssen Motorradfahrer volle Bewegungsfreiheit der Arme, Hände und Beine haben. Sie müssen korrekt sitzen und den Lenker mit beiden Händen halten. Das Vorderrad muss während der Fahrt immer Bodenkontakt halten. Widrigenfalls droht eine Geldstrafe von 78 bis 311 Euro.

Franzosen konfiszieren Auto mit Radarwarner

In Frankreich werden zur Bezahlung der Maut Bankomatkarten mit Maestro-Zeichen und American Express-Karten nicht akzeptiert. Das Parken in Wohngebieten ist oft nur an einer Straßenseite erlaubt, ein Wechsel im Zweiwochenrhythmus ist möglich. GPS-Navigationsgeräte mit aktiver Radarwarnfunktion sind verboten, es droht die Konfiskation des Fahrzeugs.

In Tschechien riskiert man die Abnahme des Kennzeichens, wenn man mit abgelaufenem § 57a –Pickerl unterwegs ist.

Wer seine Strafe nicht zahlt, muss bei der Wiedereinreise mit der Beschlagnahmung des Autos rechnen

Strafen aus einem anderen EU-Staat, also auch aus der Schweiz und Liechtenstein, können grundsätzlich erst ab 70 Euro in Österreich vollstreckt werden. Es empfiehlt sich aber trotzdem, die Geldstrafen zu bezahlen, wenn man bei einer Wiedereinreise in das jeweilige Land nicht großen Ärger in Kauf nehmen will. In Italien und in Ungarn wird etwa im Falle einer nicht bezahlten Strafe das Auto beschlagnahmt.

Andere aktuelle Informationen rund um Ihr Recht finden Sie auf der Homepage derD.A.S. Rechtsschutz AG

Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:

Die D.A.S. Rechtsschutz AG ist seit 1956 in Österreich tätig und hat sich auf die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen im Bereich Rechtsschutz spezialisiert. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hauseigene D.A.S. Juristen sowie ein breites Dienstleistungsangebot inklusive eines 24h-Rechtsberatungsservice an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in neun regionalen D.A.S. Niederlassungen in Wien, St. Pölten, Wiener Neustadt, Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Innsbruck und Dornbirn stehen ihren Kunden mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre Marktposition stark ausgebaut. 2012 erwirtschaftete sie ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 62,3 Mio. Euro.

Die D.A.S. Österreich gehört zur D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, agiert die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern sowie in Südkorea und Kanada. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

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Die Antworten auf die Fragen haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen Format/trend online und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
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