Verträge sind ein breites Feld für Konflikte. Kommt es zwischen Firmen oder Privaten zu Auseinandersetzungen, kann es richtig teuer werden. Gerichtsprozesse können über Jahr gehen und enorme Summen verschlingen. In den letzten Jahren wurde daher immer öfter auf Schiedsgutachten als Form der privaten Streitbeilegung zurückgegriffen.
Wer jahrelange Prozesse und hohe Kosten für Anwalt und Gericht vermeiden möchte, kann auf außergerichtliche Konfliktlösungsmethoden zurückgreifen. Gerade Vertragsstreitigkeiten lassen sich viel günstiger und schneller entweder mithilfe einer Mediation (siehe Artikel: Wie Firmen und Private durch Mediation Konflikte lösen können) oder durch ein Schiedsgutachten oder Schiedsgericht beilegen.
Die Urteile von Schiedsgerichten sind rechtlich bindend und können von staatlichen Gerichten vollstreckt werden. Im Grunde sind viele Vertragsstreitigkeiten schiedsfähig, mit Ausnahme des Familienrechts und in einigen wohnrechtlichen Angelegenheiten. Die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG klären darüber auf, wann solche privaten Formen der Streitbeilegung sinnvoll sind und was ein Schiedsgutachten von einem Schiedsgericht unterscheidet.
Was ist ein Schiedsgutachten?
Die Parteien können vereinbaren, einzelne Fragen zu Recht oder Behauptungen in einer Rechtsstreitigkeit verbindlich durch eine neutrale Person zu klären. Die Vereinbarung ist grundsätzlich formfrei. Voraussetzung für die Bindungswirkung eines Schiedsgutachtens ist eine entsprechende Parteienvereinbarung, die im Vorfeld getroffen werden muss.
Wann ist ein Schiedsgutachten sinnvoll?
In Fällen, in denen zeitintensive Auseinandersetzungen zu erwarten sind, kann solchen mit Schiedsgutachten vorgebeugt werden. Beispielsweise können in Bauangelegenheiten technische Sachverhalte mit diesem Rechtsinstrument geklärt werden. Auch sehen Rechtsschutzbedingungen vor, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer über die Art der Vorgehensweise oder die Erfolgsaussichten ein Schiedsgutachterverfahren beantragt werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen einem Schiedsgutachten und einem Verfahren vor einem Schiedsgericht?
Ein Schiedsgericht ist ein privates Entscheidungsorgan und kein staatliches Gericht. Der Schiedsrichter entscheidet einen ganzen Rechtsstreit. Ein Schiedsgutachter entscheidet dagegen nur über einzelne Fragen. Die Parteien vereinbaren mit einer sogenannten Schiedsvereinbarung, sich der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen. Diese kann mit einer eigenen Vereinbarung oder auch im Vertrag mittels Klausel abgemacht werden. Es ist jedoch ratsam, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten.
Wann ist ein Schiedsgericht empfehlenswert?
Die Parteien können die Schiedsrichter auswählen, das Verfahren formlos gestalten und Einfluss auf die Sprache und das anwendbare Recht nehmen. Diese Verfahrensform wird gerne gewählt, wenn die Einbindung besonderer Spezialisten eine möglichst rasche Abwicklung oder etwa Vertraulichkeit eine Rolle spielt. Das Schiedsgericht entscheidet den Streit mit einem Schiedsspruch, der wie ein Urteil eines ordentlichen Gerichtes in Rechtskraft erwächst und auch vollstreckt werden kann.
Sind Schiedssprüche weltweit anwendbar?
Schiedssprüche können nahezu weltweit durchgesetzt werden. Die Grundlage dafür ist das „New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche“ aus 1958. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, privatrechtliche Schiedsvereinbarungen zu akzeptieren und Schiedssprüche von in anderen Staaten durchgeführten Schiedsverfahren anzuerkennen und zu vollstrecken. Urteile staatlicher österreichischer Gerichte können außerhalb der EU nur vollstreckt werden, wenn es bilaterale Abkommen gibt. Im internationalen Handelsverkehr ist die Schiedsgerichtsbarkeit daher besonders bedeutend.
Wann ist der Gang vor das Gericht die bessere Alternative?
Schiedssprüche sind nur eingeschränkt anfechtbar, es kommt daher schneller zu einer endgültigen Entscheidung. Entscheidungen der Schiedsgerichte können nur bei sehr schwerwiegenden Verfahrensmängeln und inhaltlichen Fehlern aufgehoben werden. Wenn die Parteien darauf Wert legen, Entscheidungen überprüfen bzw. korrigieren zu lassen, wäre das Gericht die bessere Wahl. Außerdem haben Schiedsgerichte keine Straf- und Vollstreckungsgewalt. Nur ordentliche Gerichte können Strafen verhängen und Entscheidungen unter Anwendung von Zwangsmitteln durchsetzen.
Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter www.das.at
Über die D.A.S. Rechtsschutz AG:
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und RechtsService-Leistungen wie die D.A.S. Direkthilfe® und D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich zur Verfügung. In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre starke Marktposition als Rechtsschutzspezialist gefestigt und wird bereits seit 2009 jährlich mit einem stabilen A-Rating durch Standard & Poor’s bewertet. Das Versicherungsunternehmen ist seit Juli 2018 Netzwerkpartner der Leitbetriebe Austria und absolvierte 2020 erfolgreich eine Re-Zertifizierung. Im selben Jahr ist die D.A.S. auch mit dem Silbernen Siegel als „Best Recruiter“ ausgezeichnet worden.
Seit 1928 steht die internationale D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in mehr als 10 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Group AG. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert seit 2014 als Muttergesellschaft der D.A.S. Tschechien.
Haftungsauschluss:
Antworten auf Fragen und bereitgestellte Texte haben lediglich Informationscharakter. Sie wurden von den Rechtsexperten der D.A.S. bzw. durch deren Partneranwälte gründlich recherchiert. Trotzdem übernehmen trend.at und die D.A.S. Rechtsschutz AG keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.