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Vorsorgevollmacht: Das sollte sie beinhalten [Österreich]

D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
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Aktualisiert
Lesezeit
10 min

Durch eine Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, welche Vertrauensperson für welche Lebensbereiche eine Vollmacht erhält.

©Elke Mayr
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Mit einer Vorsorgevollmacht kann man festlegen, welche Person für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Lesen Sie, was es zu beachten gilt, wenn man eine solche Vollmacht aufsetzt. Die besten Tipps von D.A.S. Rechtsberatung.

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Wann ist eine Vorsorgevollmacht nötig?

Den Gedanken, jemals im Leben an den Punkt zu gelangen, an dem man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst treffen zu können, verdrängt man gerne. Doch was, wenn sich der Gesundheitszustand derart verschlechtert und man von Rechts wegen bevormundet werden muss? Für diesen Fall sollte man entsprechend Vorsorge treffen und eine Vorsorgevollmacht erstellen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die erst wirksam wird, wenn der Vollmachtgeber für die Angelegenheiten, für die dieser die Vollmacht gegeben hat, nicht mehr entscheidungsfähig ist. Eine solche Vorsorgevollmacht wird meist einer nahestehenden Menschen wie Angehörige, Freunde oder Nachbarn gegeben. Jeder Volljährige kann ein Vorsorgebevollmächtigte/Vorsorgebevollmächtigter sein.

Drei Möglichkeiten, um Vorsorgevollmacht zu erstellen

Die Vorsorgevollmacht kann nur

  • vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder vor Gericht errichtet werden oder

  • der Vollmachtgeber füllt ein Formular aus, das von ihm sowie von drei Zeugen unterschrieben werden muss.

  • in einfachen Fällen vor einem Erwachsenenschutzverein

Inhaltlich hat man Gestaltungsspielraum. Neben den persönlichen Daten müssen auch die Aufgaben des Vollmachtnehmers und das „Wirksamwerden“ der Vollmacht festgehalten werden. Natürlich kann man auch individuelle Wünsche festlegen. Etwa in welches Heim man möchte oder welche Freizeitgestaltung man sich wünscht.

Für welche Fälle eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ist

Juristisch gesehen ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert, wenn der Verlust einer der folgenden Fähigkeiten eintritt:

  • Einsichtsfähigkeit: Wenn man nicht mehr fähig ist, zu erkennen was rechtens ist.

  • Urteilsfähigkeit: Wenn man ist nicht mehr in der Lage, sich ein eigenes Urteil zu bilden.

  • Geschäftsfähigkeit: Wenn man nicht mehr fähig ist, rechtsverbindliche Geschäfte abzuschließen, d.h. Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen.

Ohne Vorsorgevollmacht: Kein Zugang zum Geld des Betroffenen

Wenn wichtige Bereiche eines Menschen nicht von einer Vollmacht (egal ob gesetzlich oder vertraglich) abgedeckt sind, kann das erhebliche Auswirkungen haben. So können keine Bankgeschäfte getätigt, keine Abrechnungen etwa für den Krankenhausaufenthalt bezahlt und keine Versicherungsfragen geklärt werden.

All das bleibt unerledigt, bis vom Gericht ein Betreuer bestimmt wird. Dieser weiß aber möglicherweise gar nicht, welche Entscheidung die oder der Betroffene in einer bestimmten Situation getroffen hätte. Deswegen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll.

Ab der Volljährigkeit gibt es keine gesetzliche Vertretung

Ab der Volljährigkeit gibt es, abgesehen von der gesetzlichen Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, keine Vertretungsvariante, die eine andere Person automatisch bevollmächtigt, Entscheidungen zu treffen. Für den Fall, dass eine oder mehrere der oben genannten Eigenschaften verloren gehen, kann der sogenannte Vollmachtgeber schon im Vorhinein mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden, ob er eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen möchte bzw. für welche Lebensbereiche er diese einsetzen will.

Vorsorgevollmacht: Welche außergewöhnlichen Angelegenheiten einer speziellen Rechtsform bedürfen

Wer möchte, dass die Vorsorgevollmacht auch für außergewöhnliche Angelegenheiten gilt, die eventuell stärker in die Persönlichkeitsrechte des Vollmachtgebers eingreifen, muss diese Vollmacht unter ausdrücklicher Bezeichnung dieser Angelegenheiten vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder bei Gericht errichten lassen.

  • Solche außergewöhnlichen Angelegenheiten sind beispielsweise Entscheidungen über gravierende medizinische Behandlungen, die gewöhnlich mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Persönlichkeit verbunden sind, wie größere Operationen.

  • Weitere Beispiele sind die dauerhafte Änderung des Wohnorts (etwa wenn man in ein bestimmtes Heim oder zu einer bestimmten Person will) und

  • die Regelung von Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, wie etwa der Verkauf oder die Vermietung von Immobilien und Grundstücken.

Vollmachtgeber bestimmt, wann Vollmacht wirksam wird

Der Vollmachtgeber kann selbst entscheiden, wann die Vollmacht wirksam werden soll. Entweder erst bei Verlust der Geschäftsfähigkeit oder „per sofort“. Bei Ersterem braucht man, um die Vollmacht wirksam werden zu lassen, ein ärztliches Attest. Dieses muss dann von einem Notar registriert werden.

Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufbar

Die Vollmacht gilt solange der Vollmachtgeber damit einverstanden ist. Die Vollmacht kann jederzeit und formlos widerrufen werden.

Vorsorgevollmacht im Vertretungsverzeichnis registrieren lassen

„Um bestmöglich aufgeklärt zu werden und Formfehler zu vermeiden, ist es empfehlenswert, die Vollmacht von einem Fachmann errichten zu lassen. In jedem Fall sollte die Vorsorgevollmacht zumindest im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden“, raten Juristen der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG. Das hat den Vorteil, dass eine Vorsorgevollmacht immer aufgefunden werden kann. Außerdem bekommt man bei der Registrierung eine Bestätigung und eine Übersicht über die mit der Vollmacht verbundenen Rechte und Pflichten.

Unterschied Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht unterscheidet sich von der Patientenverfügung. Durch letztere können medizinische Vorkehrungsmaßnahmen getroffen werden, mit der es dem Patienten möglich ist, seinen Willen durchzusetzen, auch wenn er aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

Mit dieser schriftlichen Willenserklärung kann man etwa eine medizinische Behandlung, beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Die Patientenverfügung kann wirksam werden, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist beispielsweise bei einer dauerhaften Bewusstlosigkeit oder einem Koma-Zustand.

In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein bzw. aus dem Inhalt der Verfügung abgeleitet werden können. Außerdem muss daraus hervorgehen, dass die Patientin bzw. der Patient die Folgen der Verfügung richtig einschätzt.

Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (→ ÖRAK), einer Notarin/einem Notar (→ ÖNK), vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet werden. Sie bleibt für acht Jahre verbindlich, es kann jedoch auch eine kürzere Frist bestimmt werden, etwa auch nur für die Dauer einer riskanten Operation. Nach Ablauf der acht Jahre muss die Patientenverfügung erneut bestätigt werden, wofür wieder eine ärztliche Aufklärung nötig ist.

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

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Mail: service@ergo-versicherung.at
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Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

Infos unter ergo-versicherung.at

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