Trend Logo

Krank oder verletzt im Urlaub: Wer die Kosten übernimnmt

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
11 min
Krank oder verletzt im Urlaub: Wer die Kosten übernimnmt
k.A©iStock, bluecinema
  1. home
  2. Lifestyle
  3. Reisen
Vor Reiseantritt sind Reisebüros verpflichtet ihren Kunden eine Reiseversicherung anzubieten. Doch viele haben eine Kreditkarte, die ebenfalls eine Reiseversicherung beinhaltet. Welche Kosten Kreditkartenanbieter auf Reisen im Notfall übernehmen und welche Leistungen sie bieten und wann man besser eine zusätzliche Reiseversicherung abschließt.

von

Eigentlich hätte es ein entspannter Urlaub an der Ostküste in den USA werden sollen. Doch Kevin B. kränkelte bereits zwei Tage nach der Ankunft im Urlaubsressort. Anfänglich ging er von einer Grippe aus. Als die Beschwerden zunahmen und das Fieber stieg, sucht er einen Arzt auf. Die Diagnose stellte sich nicht nur als lebens-, sondern auch finanziell bedrohlich heraus. Kevin B. litt an einer Hirnhautentzündung und musste ins Spital. Wer keine Reiseversicherung hat muss die Kosten selbst tragen.

Im Fall von Kevin B. wurde der Arztbesuch und der Spitalsaufenthalt von seiner Auslandsreisekrankenversicherung gezahlt, für die er für die Dauer seiner zweiwöchigen USA-Reise bei der Uniqa eine Prämie von 23,80 Euro bezahlt hat.

Versicherungsbedingungen der Kreditkarten-Anbiete genau lesen

Vielfach ist jedoch eine eigene Reiseversicherung gar nicht nötig, da Kreditkartenfirmen ohnehin bereits umfangreiche Versicherungsleistungen auf Reisen bieten. Welche Voraussetzung nötig sind, damit die Versicherung der Kreditkarte einspringt, hängt je nach kreditkartenausgebender Bank jedoch mitunter von unterschiedlichen Faktoren ab. So muss die Karte in einem Fall mindestens einmal innerhalb von zwei Monaten vor Schadenseintritt verwendet worden sein, andere Vertragsbedingungen sehen vor, dass beispielsweise die Reise mit Karte gezahlt werden muss. Es ist daher wichtig, die Bedingungen der Reiseversicherung der jeweiligen Bank genau zu studieren.

Manche Leistungen bietet auch die Europäische Krankenversicherungskarte, durch die man als Sozialversicherter in Europa Schutz genießt, wenn deren Leistungen vielfach auch bescheiden sind. Die Kreditkartenanbieter Visa oder Mastercard, die größten Anbieter in Österreich, ermöglichen in vielen Bereichen durchaus hohen Schutz und können mit anderen Reiseversicherungen konkurrieren. Wolfgang Lackner, Vorstand von Europäische Reiseversicherung: "Das ist insofern auch sinnvoll, da die E-Card nur einen Basisschutz bietet, das in gängigen Urlaubsregionen häufig nur Privatspitäler oder -ambulanzen anzutreffen sind."

Welche Leistungen wirklich zählen

Obwohl die meisten Versicherungen, dazu zählen auch Visa und Mastercard, mit kleinen Leistungen wie Reisegepäckversicherung oder Stornoversicherung aufwarten, sollte bei der Wahl der Assekuranz nicht der Fokus darauf liegen. Diese Zusatzleistungen sind zwar schön, aber im Notfall zählt nur eine gute Absicherung bei den medizinischen Leistungen.

Visa und Mastercard zahlen, wenn notwendig, auch das Privatspital

Viele Leistungen bieten Kreditkartenanbieter wie Visa und Mastercard bereits in ihrer günstigsten Variante wie der Visa Classic ihren Nutzern. So werden in beiden Fällen bei jedem Versicherungsfall die Behandlungskosten ersetzt, die während einer Reise im Ausland nach einem Unfall oder einer akut auftretenden Krankheit entstanden sind, sofern die Gesundheitsschädigung während der Reise eingetreten ist. Dazu zählen auch, sofern ärztlich verordnet, die notwendigen Kosten eines Krankentransportes sowie Kosten für den Aufenthalt und Verpflegung in einem Krankenhaus. Sofern medizinisch notwendig, werden auch die Kosten eines Privatspitals gedeckt.

Umfassender Versicherungsschutz

Das Reisegepäck ist bei Visa und Mastercard mit bis zu 1.820 Euro versichert. Die Reisegepäck-, die Reisehaftpflicht- , die Reisestorno- und die Verkehrsmittelunfall-Versicherung gelten auch für den mit dem Visa- oder MasterCard-Karteninhaber in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen. Dazu zählen der mitreisende Ehepartner bzw. Lebensgefährten (gleiche Meldeadresse seit mindestens drei Monaten) und die minderjährigen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Staat übernimmt Kosten in Europa nur von öffentlichen Spitälern

Im außereuropäischen Ausland gilt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Somit muss der Kunde selbst zahlen, sofern dieser nicht von einem Kreditkarten-Unternehmen oder einer anderen Reiseversicherung die Behandlungskosten ersetzt oder vorgeschossen bekommt.

Wer wann Behandlungskosten übernimmt

Bei ambulanten Arztbesuchen werden die Kosten sowohl von den Kreditkartenunternehmen als auch von anderen Reiseversicherungen im Nachhinein rückerstattet. Wer jedoch in ein Krankenhaus eingeliefert wird, muss bei Visa und Mastercard die Kosten vorfinanzieren. Uniqa dagegen finanziert bei Kunden die Kosten vor, die privat eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben.

Wer den Rücktransport in die Heimat zahlt

Der Rücktransport ins Heimatland von Kranken und Verletzten wird Reiseversicherten ebenfalls garantiert. Versicherte, die auf Reisen ins Spital müssen, können bei medizinischer Notwendigkeit auch nach Hause zurückgeholt werden. In diesen Fällen gibt es jedoch Unterschiede bei den Versicherungsleistungen.

Die Uniqa zahlt den Rücktransport sofern der geplante Spitalsaufenthalt länger als im Schnitt fünf Tage dauert, damit sich der Patient in Österreich behandeln lassen kann. "Der Rücktransport erfolgt, je nachdem in welchem Land man unterwegs ist und wie schwer der Fall ist, entweder mit dem Krankenwagen oder einem Linienflug mit Arztbegleitung oder Ambulanzjet", so Eichler. Der Rückflug mit dem Ambulanzjet muss jedoch üblicherweise medizinisch notwendig sein, weil es vor Ort keine ausreichende Versorgung gibt. So handhaben das auch die Kreditkartenanbieter.

Ambulanz-Rücktransport nach Österreich kostet bis zu 90.000 Euro

Ist jemand jedoch ohne Versicherungsschutz kann ein Transport nach Österreich ganz schön ins Geld gehen. Wer sich mit dem Privatjet von der US-Ostküste nach Österreich jetten lässt, muss mit Kosten in Höhe von 90.000 Euro rechnen. Uniqa-Vorstand Peter Eichler: „In unserem Standardtarif übernehmen wir Kosten bis zu 250.000 Euro in allen Spitälern und Bergungskosten bis 7.700 Euro.“ Visa und Mastercard übernehmen die gesamten Kosten, sofern die Organisation vom Versicherer beauftragt wurde, sonst bis zu 6.000 Euro.

Mit der Auslandsreisekrankenversicherung können sich Reisende, die im Urlaub einen schweren Unfall erleiden oder krank werden, auch in ein Privatspital einliefern lassen. „Wer in der Türkei oder in Griechenland schon in einem öffentlichen Spital untergebracht war weiß, welchen Wert das hat“, sagt Eichler.

Die Europäische Krankenversicherung (E-Card) zahlt keinen Aufenthalt in einem Privatspital. Nur wer sich in einer öffentlichen Klinik in Europa behandeln lassen muss, kann die Kosten direkt abrechnen. Erst im Nachhinein kann bei der österreichischen Sozialversicherung um eine anteilige Kostenbeteiligung angesucht werden. „Meist sind die Betroffenen völlig überrascht, weil die Sozialversicherung oft nur einen Pauschalbetrag von rund 200 Euro pro Tag rückerstattet“, so Eichler.

Die Reiseversicherungsleistungen von Via und Mastercard

Die Krankenhauskosten liegen bei Privatspitälern weltweit im Schnitt zwischen 400 und 1.000 Euro pro Tag. In den USA muss man sogar mit dem Zehnfachen rechnen. Mit über 100.000 Euro Deckung ist man sowohl bei den Kreditkarten als auch bei den klassischen Versicherern gut geschützt. Bei Card Complete, die Visa-Karten-Verträge für zahlreiche Banken in Österreich ausgeben, ist man bis zu einer Summe von 726.750 Euro haftpflichtversichert. Visa versichert die Reise bis maximal 90 Tage.

Wer länger verreist, hat die Möglichkeit die Versicherung um sechs Monate zu verlängern. Visa übernimmt sämtliche Behandlungskosten, die für die Erstversorgung bei einem Unfall oder einer akuten Krankheit nach ärztlicher Anordnung notwendig sind. Die Entschädigungen für Krankenhausaufenthalte fallen allerdings geringer aus als bei manchen Reiseversicherungen. Bei medizinisch notwendiger Rettung durch einen Notarzt-Hubschrauber werden die Kosten zur Gänze ersetzt.

Was nach einer medizinischen Erstversorgung für Versicherungsnehmer zu tun ist:
Kommt es zu einem Krankenhausaufenthalt, so sollte sich der Patient oder die Angehörigen gegebenenfalls bei Visa oder Mastercard zum ehest möglichen Zeitpunkt mit der „Rund-um-die-Uhr“ erreichbaren Telefonnummer +43(0)50 350-356 in Verbindung setzen. Es erfolgt dann ein Kontakt mit dem medizinischen Assisteur, der alles Notwendige (Arzt zu Arztgespräch, Organisation der Rückholung bei medizinischer Notwendigkeit und dergleichen) in die Wege leitet.

Weitere Infos zum Versicherungsschutz für Visa- und Mastercard-Inhaber auf Reisen.

Rechtsschutz

Über die Autoren

Logo
Jetzt trend. ab € 14,60 im Monat abonnieren!