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Storno: Welche Reiseveranstalter besonders dreist abkassieren

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5 min
Storno: Welche Reiseveranstalter besonders dreist abkassieren
k.A©iStock / Airubon
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Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich haben die Bedingungen von zwölf Pauschalreiseanbietern verglichen und vor allem bei der Höhe der Stornokosten erhebliche Unterschiede festgestellt. Lesen Sie welche fünf Reiseveranstalter am meisten abkassieren, selbst wenn sie schon Monate vorher stornieren.

Der Sommerurlaub ist gebucht und plötzlich kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen: Erkrankung, ein Unglücksfall oder eine berufliche Veränderung und die geplante Reise muss storniert werden. Da es bei Reisebuchungen kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt, fallen in der Regel Stornokosten an. Diese sind meist zeitlich gestaffelt - je näher der Abreisezeitpunkt rückt, desto höher werden sie.

Der AK-Konsumentenschutz hat die Bedingungen von zwölf Pauschalreiseanbietern verglichen und große Unterschiede vor allem in der Höhe der Stornokosten festgestellt.

Abweichungen von Standard-Reisebedingungen zulässig

Am besten schnitten jene Veranstalter ab, die in den Vertragsbedingungen Stornosätze nach den derzeit geltenden allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) vorsehen. Diese Reisebedingungen werden von österreichischen Veranstaltern häufig verwendet. Da ihre Anwendung aber nicht zwingend ist, sind Abweichungen zulässig, wenn der Reiseanbieter bei Vertragsabschluss deutlich darauf hinweist und Einsichtnahme in die Bedingungen ermöglicht.

Anbieter

bis 30 Tage

29 - 20 Tage

19 - 10 Tage

9 - 4 Tage

ab 3. Tag

Nichtantritt

ETI GmbH

10%

25%

50%

65%

85%

85%

ITS Billa

10%

25%

50%

65%

85%

85%

Hofer Reisen

10%

25%

50%

65%

85%

85%

TUI Austria

10%

25%

50%

65%

85%

85%

Reiseparadies Kastler

10%

25%

50%

65%

85%

85%

DocLX Travel

10%

25%

50%

65%

85%

85%

Reisewelt

10%

25%

50%

65%

85%

85%

Thomas Cook Austria

10%

25%

50%

65%

85%

85%

Splashline

20%

25%

50%

65%

85%

85%

Reisestornokosten Vergleich April 2017

Splashline, Alltours, FTI: Die Anbieter langen beim Storno besonders kräftig zu - und das selbst man schon Monate vorher storniert

Alltours, Splashline und FTI kassieren bei einem Storno einer Pauschalreisen bereits Monate vor Reiseantrittsdatum ein Viertel des Reisepreises. Unabhängig davon, ob Konsumenten ihren Urlaub also 2 oder 5 Monate vor Antrittsdatum absagen, fallen hier bereits deutliche Kosten an.

Bei der Thomas Cook Touristik GmbH zahlt man ebenfalls im Falle einer Stornierung bis zu 30 Tage vor dem Reiseantritt schon 25 Prozent Stornogebühr. Der Satz steigt anschließend schnell auf bis zu 75 Prozent an. Kulanter bei frühen Stornos ist die Thomas Cook Austria AG. Diese verrechnet bis zu 30 Tage vor Reisebeginn eine Stornogebühr von zehn Prozent. Wer seine Reise jedoch ganz kurzfristig - abblasen muss, fällt um einen noch größeren Anteil der Reisekosten um: Ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt werden 85 Prozent der Kosten in Rechnung gestellt.

THV Reisen fällt überhaupt durch - zwei Monate vor der Reise bei Storno halben Preis kassiert

Am schlechtesten im Vergleich schnitt der Reiseveranstalter THV Reisen ab, der bei Flug- und Schiffsreisen bereits ab zwei Monaten vor Antritt der Reise die Hälfte der Reisekosten verrechnet und ab dem 19. Tag vor Reiseantritt den gesamten Reisepreis verlangt.

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Reisestornokosten Vergleich April 2017 der AK OÖ © trend / Quelle: AK Oberösterreich

Stornokosten: So können Sie sich absichern

Falls Sie befürchten, die Reise nicht antreten können, ist es sinnvoll, eine entsprechende Absicherung vorzunehmen. Reiseversicherungen können bei Fällen wie schwerer Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, aber auch bei Einberufung zum Bundesheer oder Nichtschaffen der Matura die Stornokosten übernehmen, vorausgesetzt das Ereignis ist versichert. Bei manchen Anbietern ist im Paket bereits eine Reiseversicherung inkludiert. Doch bedenken Sie, es muss schon eine wirklich schwere Erkrankung sein, dass Sie nicht zur Kasse gebeten werden. Eine einfache Grippe reicht da nicht.

Eigene Versicherung oder Stornoversicherung des Kreditkarten-Anbieters in Anspruch nehmen

Auch bei einigen Kreditkarten ist eine Stornoversicherung inkludiert. Diese unterliegt eigenen Versicherungsbindungen. Bei einigen Versicherungen ist es nötig, dass der gesamte Reisepreis mit derselben Kreditkarte bezahlt wurde und das Service gilt manchmal nur für den Karteninhaber. Die Details dazu finden Sie in den jeweiligen Vertragsbedingungen der Anbieter. Nicht selten reicht daher auch eine solche Versicherung. Reiseversicherer beteuern jedoch, sie würden wesentlich häufiger zahlen als Kreditkarten-Anbieter.

Beweise für Storno schriftlich und eingeschrieben an den Veranstalter

Bei Eintritt des Versicherungsfalles sollte der Versicherer unverzüglich mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen informiert werden. Andernfalls kann es passieren, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden. Sollte man die Reise tatsächlich absagen müssen, warten Sie nicht zu lange damit. Je kurzfristiger die Absage, desto höher werden die Stornokosten. Aus Beweisgründen sollte die Stornierung jedenfalls schriftlich und per eingeschriebenen Brief erfolgen und eine Kopie davon behalten werden.

Wird die Reise anderweitig vergeben, kann man geringe Stornokosten verlangen

Je früher man storniert, umso eher besteht die Möglichkeit, dass der Veranstalter der Reise diese anderweitig vergeben kann. In diesem Fall können Sie eine Reduzierung verlangen, wenn Ihr Vertragspartner Ihnen keine plausiblen Gründe für die hohen Gebühren mitteilen kann.

Vorsicht bei Reiseveranstaltern mit Sitz im Ausland

Beachten Sie, dass bei Buchungen von Spezialreisen, Last Minute-Angeboten oder bei Reiseveranstaltern mit Sitz im Ausland die Stornogebühren erheblich von den allgemeinen Reisebedingungen abweichen und deutlich höher sein können. Ähnliches gilt für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Kreuzfahrten oder Linienflugreisen zu Sondertarifen.

Versicherungsbedingungen vorher genau durchlesen

Werfen Sie vor der Buchung einen Blick in die Vertragsbedingungen, um für den Fall des Falles einen Überblick über die anfallenden Stornogebühren zu haben. Auch empfiehlt es sich, vorweg die Versicherungsbedingungen zu verlangen.

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