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Wer denkt schon mit 30 an ein Testament?

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Wer denkt schon mit 30 an ein Testament?
k.A©Österreichische Notariatskammer
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Erbe, Testament und Verlassenschaft: Mit diesen Themen beschäftigen sich viele nur ungern. Mit Ihrem letzten Willen sollten Sie allerdings nicht bis zum letzten Moment warten, damit es nach Ihrem Ableben nicht zu Unklarheiten oder gar Streitfällen kommt.

Für ein Testament spricht auch ein gutes Gefühl der Sicherheit. Umso wichtiger ist es, dass das Testament gültig ist und tatsächlich Ihrem Willen entspricht. Dafür ist eine präzise Formulierung erforderlich, denn unklare bzw. mehrdeutige Formulierungen führen zu Missverständnissen und Streit.

Notar:innen können Sie dabei unterstützen, Ihren letzten Willen in eine rechtlich gültige Form zu bringen. Auch bei generellen Fragen zum Erbrecht, wie beispielsweise zur gesetzlichen Erbfolge, zum Pflichtteilsrecht, zu Erbverträgen oder den Formvorschriften von Testamenten können Notar:innen mit Ihrer Fachexpertise Antworten und rechtlichen Rat geben. Die:Der Notar:in führt Sie bei der Erstellung Schritt für Schritt zum gültigen Testament: Von den Überlegungen zum Inhalt hin zur rechtsgültigen Form und der Eintragung ins Testamentsregister. Damit Ihr Lebenswerk geregelt ist. So können Sie Unklarheiten schon im Vorfeld beseitigen und mögliche Streitigkeiten vermeiden. Denn Ihr Wille soll entscheiden – und kein anderer.

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