Dafür muss das Vergaberecht neu gedacht werden. Eine Aufgabe, an der wir als Rechtsanwaltskanzlei, die sich schwerpunktmäßig auf öffentliche Ausschreibungen und Beschaffungen spezialisiert hat, aktiv mitarbeiten. Dass der Billigstbieter selten die beste, weil ökologisch sinnvollste Lösung bietet, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Doch das kann nur ein Anfang sein. Das klingt komplex, kann aber mit entsprechendem Fachwissen absolut transparent gestaltet werden.
Vergaberecht neu zu denken, bedeutet, Ausschreibungen zukunftsorientiert, sozial gerecht, grün und nachhaltig zu gestalten. Bedeutet, zu verstehen, dass mit öffentlichen AufträgenZukunft gestaltet wird.
Leistung muss sich lohnen. Auf diesem Verständnis beruht unsere Gesellschaft. Auch Nachhaltigkeit muss belohnt werden – das ist eine Einsicht, die wir noch mehr fördern müssen. Aus Überzeugung haben in unserer Kanzlei Gleichbehandlung, Diversität, Familienfreundlichkeit und Regionalität einen hohen Stellenwert, was aber bei Auftragsvergaben nur selten berücksichtigt wird. Der Umbau der Wirtschaft in Richtung Zukunft kann aber nur gelingen, wenn sich Nachhaltigkeit lohnt. Also müssen Unternehmen, die ESG- und CSR-Kriterien ernst nehmen, entsprechend belohnt und gefördert werden. Sonst gibt es statt Kreislaufwirtschaft nur ein sich im Kreis Drehen.
Vergaberecht neu zu denken, bedeutet also auch, die Muster im Kopf zu ändern. Der Weg zum Ziel führt nicht mehr linear von A nach B, sondern im Kreis wieder zu A. Dort steht das Tor.