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„Weitsicht bei der Vermögensweitergabe“

In Kooperation mit der Bank Austria.
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Aktualisiert
Lesezeit
7 min

ZUR PERSON: Marion Morales Albiñana-Rosner ist Vorständin Wealth Management & Private Banking der UniCredit Bank Austria.

©Michael Rausch-Schott
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Marion Morales Albiñana-Rosner, Vorständin Wealth Management & Private Banking bei der UniCredit Bank Austria, über Generationengespräche, ganzheitliche Beratung und exzellentes Service für Stiftungen.

trend.: Ab welcher Größenordnung und Komplexität der Vermögenswerte macht es Sinn, Beratung für die Weitergabe in Anspruch zu nehmen?
Marion Morales Albiñana-Rosner: Die Vermögensweitergabe ist für vermögende Privatkunden häufig ein ganz wichtiger Teil im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung. Grundsätzlich ist bei diesem Thema nicht nur die Höhe und Komplexität des Vermögens allein ausschlaggebend, sondern auch die individuellen Lebensumstände und die Familienstruktur. Die Regelung kann auch bei hohem Vermögen einfach sein, wenn klar ist, wer was bekommen soll, aber auch schwierig, wenn es spezielle Wünsche für eine Weitergabe außerhalb der Kernfamilie geht. Hier ist immer auch die Faustregel zu beachten, dass aufgrund der Pflichtteilsregelungen nur rund 50 Prozent des Vermögens frei vererbbar sind.

Welche besonderen Leistungen bietet die Beratung der UniCredit Bank Austria bei der Planung der Vermögensweitergabe?
Wir bieten spezielle Generationengespräche an, bei denen unsere Kunden die Möglichkeit haben, unter Einbeziehung aller Vermögenswerte, der gesamten Familiensituation und der speziellen Wünsche ein erstes ganzheitliches Gespräch über wesentliche Themen der Vermögensweitergabe zu führen. Auf Basis der im Generationengespräch gewonnen Erkenntnisse und Ergebnisse können Kunden die individuellen Überlegungen bei einem Notar oder Rechtsanwalt in einem Testament niederschreiben lassen. Darüber hinaus bieten wir mit Unterstützung von Notaren bei sehr komplexen Fragestellungen auch umfassende Vermögensnachfolgeplanungen an, die den Kunden die Auswirkungen ihrer Überlegungen aufzeigen.

Bei welchen Vermögenswerten und in welchen Situationen ist eine Schenkung unter Lebenden zu bevorzugen?
Schenkungen zu Lebzeiten sind ein beliebtes Mittel, um schon vorzeitig Tatsachen bei der Vermögensweitergabe zu schaffen und damit Erbschaften vorwegzunehmen. Wie sinnvoll das ist, muss immer individuell beurteilt werden. Bedacht werden sollte auch, dass eine Schenkung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann wie ein Testament. Eine Immobilie den Kindern zwar zu schenken, aber mit Wohnrecht oder Veräußerungsverbot zu belegen, kann für die nächste Generation auch eine Belastung darstellen. Wenn allerdings Vermögen vorhanden ist, das für die Eigentümer keinen Nutzen mehr stiftet, aber für die nächste Generation oder nahe Angehörige einen Mehrwert darstellt, kann eine Schenkung zu Lebzeiten durchaus sinnvoll sein. Wichtig ist es also, eine Schenkung genau zu überlegen, und nur das zu verschenken, was man wirklich nicht mehr benötigt.

Ist eine Familienverfassung nur für die Unternehmensweitergabe gedacht oder können damit auch andere Nachfolgebereiche, wenn auch nicht rechtlich bindend, geregelt werden?
In einer Familienverfassung können Familien wichtige Leitlinien des familiären Zusammenlebens festlegen und sich selbst verpflichten, danach zu leben. Das beruht allerdings auf einer freiwilligen Verpflichtung, die rechtlich nicht bindend ist. Dieses Thema ist emotional häufig sehr intensiv und wir können und wollen hier nur mit einem Kontaktnetzwerk unterstützen.

Oft haben jene, die Vermögen weitergeben, konkrete Vorstellungen, wie Erben mit dem Vermögen verfahren sollen. Wie kann die Einhaltung dieser Vorstellungen auch nach dem Todesfall abgesichert werden?
Viele vermögende Menschen wählen Stiftungskonstruktionen, um ihr Vermögen ganz klar einem bestimmten Zweck zu widmen, der auch in Zukunft weiterverfolgt werden muss. Das ist aus meiner Sicht ein probates Mittel, um Vermögen weitsichtig und langfristig zu sichern. Darüber hinaus erachte ich das Thema als schwierig, da die Freiheit des Eigentums aus meiner Sicht einen hohen Wert darstellt. Wenngleich es auch Konstruktionen wie eine Nacherbschaft gibt, bei der etwa eine Immobilie der Folgegeneration zwar vererbt wird, aber die übernächste Generation schon als Nacherbe eingesetzt wird.

Die Privatstiftung hat fast alle steuerlichen Vorteile seit ihrer Einführung vor 30 Jahren verloren. Wann ist sie für die Vermögensweitergabe noch einzusetzen?
Privatstiftungen eignen sich weiterhin hervorragend, um Vermögenswerte zusammenzuhalten. Auch wenn der steuerliche Aspekt meist nicht im Vordergrund steht, ist die Privatstiftung als Konstruktion anerkannt und ermöglicht gute Lösungen. Stiftungen sind aber sicherlich nicht für jeden Fall passend, eine intensive individuelle Abklärung und Beratung ist nötig, um zu beurteilen, ob eine Stiftungskonstruktion das Richtige ist. Den Stiftern muss klar sein, dass ihr Vermögen bei der Einbringung in eine Stiftung sozusagen „aus der Hand“ gegeben wird. Einflussrechte sind nur noch sehr bedingt gegeben, da auch die Haftung der Stiftungsvorstände sukzessive ausgeweitet wurde. Wir haben mit unserem Stiftungs-Service-Center hoch qualifizierte Berater in unserem Private Banking, die diese Kundengruppe spezialisiert beraten und betreuen können.

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WICHTIGER HINWEIS: Auch bei professioneller Beratung können nicht alle Marktentwicklungen umfassend vorhergesehen werden, sodass es trotz professioneller Serviceleistung auf Basis einer differenzierten Markteinschätzung, insbesondere im Falle eines kurzfristigen Anlagehorizonts, zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen kann. Wertpapierveranlagungen weisen im Allgemeinen höhere Veranlagungsrisiken auf. Es bestehen insbesondere die produktspezifischen Risiken von Finanzinstrumenten (Liquiditäts-, Kurs-, Zins- und Bonitätsrisiko sowie das Risiko des Totalverlusts).

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