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Wie Firmen legal Grunderwerbsteuer sparen

In Kooperation mit TPA Steuerberatung
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Wie Firmen legal Grunderwerbsteuer sparen
Seit der Steuerreform ist die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen Grunderwerbsteuer zahlen müssen, gestiegen.©iStock
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Beim Erwerb eines Unternehmens, das über ein Grundstück verfügt, kann Grunderwerbsteuer anfallen. Die Steuerreform hat teilweise signifikante Verschärfungen gebracht.

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Wann kann Grunderwerbsteuer anfallen?

Die Grunderwerbsteuer kann sowohl anfallen, wenn ein grundstücksbesitzendes Unternehmen erworben wird oder im Zuge einer Umgründung im Konzern Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft verschoben werden. Diese sogenannte Anteilsvereinigung kann bei Kapital- als auch Personengesellschaften gelten. Voraussetzung ist die mittelbare oder unmittelbare Vereinigung aller Anteile in der Hand des Erwerbers.

Wann kommt es zu einer Anteilsvereinigung?

Seit der Steuerreform und dem Abgabenänderungsgesetz 2015 liegt die Grenze für die Verwirklichung einer Anteilsvereinigung bei 95 Prozent. Auch treuhändig gehaltene Anteile müssen seit dem Jahr 2016 mitgezählt werden. Davon sind Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gleichermaßen betroffen. Bei Kapitalgesellschaften ist es auch künftig schädlich, wenn die Anteile zu mindestens 95 Prozent mittelbar in einer Unternehmensgruppe zusammengefasst sind.

Neue Gesellschafterstruktur löst Grunderwerbsteuer aus

Wenn sich Personengesellschaften innerhalb von fünf Jahren die Gesellschafterstruktur so verändert, sodass mindestens 95 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, wird nun auch beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen von verschiedenen Erwerbern die Grunderwerbsteuer fällig – sofern der letzte Erwerb gemeinsam mit vorangegangen in den vergangenen fünf Jahren 95 Prozent erreicht.

Kauf von Gesellschaftsanteilen vermeidet Grunderwerbsteuer

Doch es gibt Auswege. „Eine bloß mittelbare Vereinigung außerhalb einer Unternehmensgruppe führt zu keiner Anteilsvereinigung und damit zu keiner Grunderwerbsteuer“, klärt Karin Fuhrmann, Steuerberaterin und Partnerin bei TPA Horwath auf. Das gilt sowohl für den Erwerb von Personengesellschaftsanteilen als auch für den Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen. Nur bei einem unmittelbaren Erwerb und der Zurechnung von Treuhandanteilen an den Treugeber wird die Grunderwerbsteuer ausgelöst, da der Gesetzgeber derzeit nur auf den unmittelbaren Gesellschafter abstellt. Werden daher Anteile des Gesellschafters der grundstücksbesitzenden Gesellschaft übertragen, wird keine Grunderwerbsteuer fällig.
Das heißt: Durch den mittelbaren Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft wird wie bisher keine Grunderwerbsteuer fällig. Die zwischengeschalteten Gesellschaften fungieren daher als sogenannte Grunderwerbsteuer-Blocker.

Ein Beispiel wie man Grunderwerbsteuer vermeidet


Die GmbH B und die GmbH C sind zu jeweils 50 Prozent an der OG A beteiligt. Zu deren Betriebsvermögen gehört ein Grundstück. Im Juni 2016 erwirbt die GmbH D 100 Prozent der Anteile an der GmbH B und 100 Prozent der Anteile an der GmbH C. Die Gesellschaften bilden keine Unternehmensgruppe.
An der OG, die das Grundstück hält, ist GmbH D nach dem Erwerb der Anteile an den beiden anderen Kapitalgesellschaften lediglich mittelbar beteiligt. Schon vor Inkrafttreten der Steuerreform und des Abgabenänderungsgesetzes kam es bei einer bloß mittelbaren Vereinigung aller Gesellschaftsanteile zu keiner Anteilsvereinigung. Grund: Ausschlaggebend für die Grunderwerbsteuer ist ausschließlich das zivilrechtliche Eigentum an den Anteilen.
Wenn allerdings eine Unternehmensgruppe eine mittelbare Vereinigung innerhalb der Gruppe vornimmt, fällt dennoch die Grunderwerbsteuer an.

Grunderwerbsteuer durch "Zwerg-Gesellschafter" vermeiden

Die Möglichkeit der legitimen und legalen Vermeidung von Grunderwerbsteuer sollte bei geplanten Erwerben von Anteilen an grundstückshaltenden Gesellschaften bedacht werden. Auch andere Beteiligungsverhältnisse sind zur Vermeidung einer Steuerpflicht denkbar (beispielsweise 5,1 Prozent und 94,9 Prozent). Eine weitere Möglichkeit die Grunderwerbsteuer legal zu vermeiden, ist, nur den sogenannten „Zwerg-Gesellschafter“ (5.1 %) mittelbar zu kaufen und den Hauptanteil (94.9 %) direkt.

So hoch ist die Grunderwerbsteuer

Bei der Vereinigung von mindestens 95 Prozent der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Kapital- oder Personengesellschaft fällt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 0,5 Prozent an; Bemessungsgrundlage bildet der Grundstückswert. Bei aufeinanderfolgenden Anteilsvereinigungen von Kapitalgesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe wird bei einem späteren Erwerb nur dann die Grunderwerbsteuer erhoben, wenn die Bemessungsgrundlage den bisherigen Betrag, der bereits bei vorangegangenen Erwerben an Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, übersteigt.

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