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GmbH: Wann Gesellschafter mit dem Privatvermögen haften

In Kooperation mit TPA Steuerberatung
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GmbH: Wann Gesellschafter mit dem Privatvermögen haften
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Die Haftung von Gesellschaftern einer GmbH in Österreich gilt für gewöhnlich nur für die Stammeinlage. Bei einer Insolvenz kann aber die Haftung in bestimmten Fällen auf das Privatvermögen des Geschäftsführers und auch der Gesellschafter ausgedehnt werden. Wovor das Gründungsprivileg schützt und wann es besser sein kann, darauf zu verzichten. Die TPA Steuerberatung informiert.

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Insolvenz einer GmbH: Stammkapital schützt Privatvermögen

Für eine GmbH-Gründung brauchen es einen unterschriebenen Gesellschaftsvertrag. Bei Einpersonen-Gesellschaften heißt der Gesellschaftsvertrag „Errichtungserklärung". Bei der Gründung einer klassischen GmbH ist eine gesetzlich geforderte Bar- bzw. eine Sacheinlage in einer Mindesthöhe von 35.000 Euro zu leisten.

Sobald das Stammkapital voll einbezahlt ist, können im Fall einer Insolvenz die Gläubiger der Gesellschaft im Normalfall nicht mehr auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen. Unter bestimmten Umständen können Gesellschafter aber dennoch über das Stammkapital hinaus haftbar gemacht werden.

Wann Gesellschafter und Geschäftsführer privat haftbar gemacht werden können

Wenn die Finanz das Haus und das Auto einkassiert, ist es zu spät. Schlittert eine GmbH in die Pleite, kann nämlich auch Privateigentum weg sein, auch wenn Gesellschafter für gewöhnlich nur mit dem Stammkapital haften.

GmbH: Banken wollen private Haftung

Obwohl Gesellschafter von GmbHs nur bis zur Stammeinlage hafte, können diese unter bestimmten Umständen über das Stammkapital hinaus haftbar gemacht werden. So fordern Banken für Kredite an die GmbH immer wieder, dass Gesellschafter privat haften. „Über diesen Umweg wird die Haftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter ausgedehnt“, warnt TPA Rechtsformexperte Christian Oberkleiner.

GmbH: Wann Geschäftsführer persönlich haften

Wesentlich schärfer als die gesetzlich verankerte Vorschrift zur Haftungsfrage für die Rechtsform der GmbH ist die Haftung für den Gesellschafter, wenn dieser auch Geschäftsführer ist. Dann haftet dieser, wie jeder andere Geschäftsführer, wenn dieser schuldhaft seine Pflicht verletzt hat. Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kann beispielsweise schlagend werden, wenn eine Gesellschaft in die Insolvenz rutscht und in der Folge vom Insolvenzverwalter, vom Finanzamt bzw. der Sozialversicherung noch Nachforderungen kommen.

Wann auch Gesellschafter haftbar gemacht werden können

Auch faktische Geschäftsführer, also jene, die es nicht sind, aber so agieren, können haftbar gemacht werden.“Mischen Sie sich also nicht zu viel in die Geschäftsführung ein, wenn Sie nur Gesellschafter sind“, rät Oberkleiner.

Gründungsprivileg schützt bei Konkurs vor Nachschusspflicht

Das Gründungsprivileg schützt die Gesellschafter bei einer Insolvenz während der ersten zehn Jahre vor der Nachschusspflicht auf das volle Stammkapital, denn bei einer klassischen GmbH kann bei einem Konkurs jeder Gesellschafter von einer Nachschusspflicht auf das volle Stammkapital getroffen werden.

Warum es besser sein kann, auf das Gründungsprivileg zu verzichten

„Man kann jedoch auch auf der Gründungsprivileg verzichten“, so Steuerberater Christian Oberkleiner von TPA. Damit ist die Gesellschaft von Beginn an besser kapitalisiert und Gründer ersparen sich die Kosten für den Notar einer später erforderlichen Erhöhung der Stammeinlage auf 35.000 Euro.

GmbH-Gründung: So viel Mindestkörperschaftsteuer ist zu zahlen

Ob Gründerprivileg oder nicht: Die Mindestkörperschaftsteuer ist nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 mit oder ohne Privileg in gleicher Höhe zu zahlen. Diese Steuer beträgt für die ersten fünf Jahre 500 Euro pro Kalenderjahr oder 125 Euro pro Quartal. Die vierteljährlich zu entrichtende Mindeststeuer beträgt generell pro Kalenderjahr fünf Prozent des gesetzlichen Mindeststammkapitals von 35.000 Euro, insgesamt somit 1.750 Euro.

Was der Gesellschaftsvertrag regelt

  • Der Gesellschaftsvertrag regelt das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören

  • Wer die Geschäftsführung übernimmt und wer dessen Vertretung

  • Die Höhe der Gewinnbeteiligung der einzelnen Gesellschafter sowie die Verlustbeteiligung

  • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen

  • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft

Firmenbuch: Information zu den Eckdaten von Unternehmen herausfinden lassen

Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches, online zugängliches Verzeichnis über sämtliche Unternehmen, die entweder eine Kapital- oder Personengesellschaft sowie Genossenschaften zuzuordnen sind. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über diese Unternehmen zu finden. Es enthält Informationen, die vom Unternehmer teils verpflichtend und teils freiwillig zu veröffentlichen sind. Das sind vor allem Unternehmensdaten wie Firmenbuchnummer, Rechtsform, Firmensitz, Niederlassungen oder Hinweis auf laufende Insolvenzen.

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