Die Besteuerung von Firmenfahrzeugen mit Elektroantrieb ist eine eigene Wissenschaft.
©Elke MayrOb und wie viel an Vorsteuern für den Kauf und die laufenden Betriebskosten Unternehmen für ein Elektroauto geltend machen können, hängt vom Kaufpreis ab. Ab wann für Elektroautos die Finanz eine Luxustangente ansetzt. Wie der Sachbezug bei E- und Hybridautos gehandhabt wird.
Die Nachfrage nach Elektroautos von Unternehmen zieht kontinuierlich an, auch wenn die Förderungen nicht mehr so üppig sind. Doch es gilt dennoch die strengen C02-Vorgaben der EU einzuhalten, die sich bis 2030 hohe Ziele zur Emissionsreduktion gesetzt hat.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, sollten Unternehmen jedoch besonders darauf achten, beim Kauf von elektrisch betriebenen Fuhrpark steuerlich möglichst günstig auszusteigen. So sind die Vorgaben, die für den Vorsteuerabzug gelten, einzuhalten und umsatzsteuerrechtliche Aspekte für den Erwerb und die laufende Nutzung eines Elektroautos zu berücksichtigen.
- So hoch sind die Förderungen für Elektroautos im Jahr 2022
- Elektro- und Hybridautos: Was für NoVA und Versicherungssteuer gilt
- Degressive und damit schnellere Abschreibung für Elektroautos erlaubt
- Davon hängt es ab, ob bei Elektroautos die Vorsteuer abgezogen werden darf
- Wann Vorsteuerabzug für Betriebskosten geltend gemacht werden können
- Das gilt steuerlich für die private Nutzung des E-Autos durch den Unternehmer
- Private Nutzung durch den Arbeitnehmer: Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen für die USt
- Diese Steuer fällt beim Verkauf eines Elektroautos an
So hoch sind die Förderungen für Elektroautos im Jahr 2022
Die Unterstützung für den Kauf von E-Autos und Hybridfahrzeugen setzt sich bis Ende 2022 zusammen aus:
REINE ELEKTRO-PKW
„E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure in Höhe von 1.000 Euro beim Ankauf des Fahrzeuges, unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen gewährt wird.
„E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes, ebenfalls in Höhe von 1.000 Euro für reine Elektroautos
HYBRIDFAHRZEUGE werden jeweils mit 500 Euro von den Importeuren und dem Staat gefördert. Voraussetzung: max. 60.000 Euro Brutto-Listenpreis (Basismodell), mindestens 50 km vollelektrische Reichweite nach WLTP. PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.
Die Anträge auf Förderung müssen bis 31. März 2023 gestellt werden. Formulare um einen Förderantrag stellen zu können, finden Sie hier. Weiterführende Informationen finden Sie unter umweltfoerderung.at.
Seit 2020: E-Autobestand in Österreich hat sich mehr als verdoppelt
Elektro- und Hybridautos: Was für NoVA und Versicherungssteuer gilt
Elektrofahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Diese Kaufsteuer wird ansonsten bei der Erstzulassung von PKWs und Kombis eingehoben. Im laufenden Betrieb sind reine Elektrofahrzeuge von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Hybridfahrzeuge sind zwar nicht von der Normverbrauchsabgabe befreit, wegen der geringeren CO2-Werte fällt aber meist keine Normverbrauchsabgabe an und so die Anschaffung günstiger macht. Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt nur für den verbrennungsmotorischen Anteil an.
Degressive und damit schnellere Abschreibung für Elektroautos erlaubt
Wird ein (Elektro-) Auto in einem Einzelunternehmen mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, wird es als notwendiges Betriebsvermögen des Unternehmens eingestuft und muss aus diesem Grund im Anlagenverzeichnis erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mittels Abschreibung für Absetzung – AfA abgesetzt werden. Alternativ zur linearen AfA kann seit Juli 2020 für ein Elektro-Kfz auch eine degressive AfA von 30 Prozent geltend gemacht werden. Damit ist vor allem in den ersten Jahren eine wesentlich schnellere Abschreibung möglich. Für Hybridfahrzeuge ist eine degressive Abschreibung jedoch nicht möglich.
Davon hängt es ab, ob bei Elektroautos die Vorsteuer abgezogen werden darf
Im Gegensatz zu PKWs mit konventionellem Antrieb besteht für Firmen, die E-PKW oder einen Kombi anschaffen, unter bestimmten Voraussetzung die Möglichkeit, die Vorsteuer abzuziehen. Das gilt sowohl für die Anschaffung als auch für den laufenden Betrieb. Ob ein Vorsteuerabzug zur Gänze oder teilweise zusteht oder ein solcher Abzug gar nicht erlaubt ist, hängt jedoch von der Höhe der Anschaffungskosten ab.
Luxustangente: Welcher Preis bei E-Autos für den Steuervorteil nicht überschritten werden darf
Um für den Fiskus akzeptabel zu sein und damit vorsteuerabzugsfähig zu sein, dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge allerdings nicht zu viel kosten. Die steuerliche Angemessenheitsgrenze für ein Elektroauto beträgt 40.000 Euro brutto, inklusive Umsatzsteuer und Kosten für Sonderausstattung. Bei gebrauchten E-PKW/Kombi, die fünf Jahre nach ihrer Erstzulassung angeschafft wurden, gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage. Darüber hinaus dürfen Ausgaben, da sie – ertragsteuerlich gesehen - die private Lebensführung des Steuerpflichtigen betreffen, nicht abgezogen werden.
Woraus sich laut Finanz die Anschaffungskosten zusammensetzen
Aus dem Kaufpreis zuzüglich der Umsatzsteuer
Kosten für die Fahrzeuganmeldung, Überstellungskosten oder für die Reifenausstattung sind als Anschaffungsnebenkosten
Kaufpreis niedriger als 40.000 Euro: Voll abzugsfähig
Bei Anschaffungskosten (AK) bis zu 40.000 Euro inklusive Umsatzsteuer steht der Vorsteuerabzug uneingeschränkt zu, da die Angemessenheitsgrenze (Luxusgrenze) nicht überschritten wird.
Unter 80.000 Euro: Vorsteuer plus Besteuerung des Eigenverbrauchs
Liegen die Anschaffungskosten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro, steht zwar der volle Vorsteuerabzug zu, dieser ist aber durch eine Eigenverbrauchsbesteuerung zu neutralisieren, als die tatsächlichen Anschaffungskosten 40.000 Euro übersteigen. Im Endeffekt beträgt der Vorsteuerabzug bei der Anschaffung daher höchstens 6.667 Euro. Dasselbe Prinzip gilt auch beim Leasing in Hinblick auf die in den Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer.
Kaufpreis über 80.000 Euro: Kein Vorsteuerabzug
Bei Anschaffungskosten von mehr als 80.000 Euro steht gar kein Vorsteuerabzug zu.
Rechenbeispiel: So errechnet sich Luxustangente und AfA
Bei einem Neuwagenpreis eines Elektro-PKWs von 45.000 Euro, inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer, betragen die unternehmensrechtlichen Anschaffungskosten 37.500 Euro + 833,33 Euro (Kürzung Vorsteuerabzug = Erhöhung der AK) = 38.333,33 Euro (= Basis für die unternehmensrechtliche Abschreibung).
– Luxustangente beträgt daher 11,11% (1-40000/45000).
– Steuerrechtliche AK: Diese betragen 33.333,33 Euro (= Maximalbetrag bei Vorsteuerabzug und Basis für die ertragsteuerliche Absetzung für Abnutzung). Das gilt umsatzsteuerlich für die laufende Nutzung.
Wann Vorsteuerabzug für Betriebskosten geltend gemacht werden können
Beim Vorsteuerabzugsmöglichkeit für laufende Kosten ist zu unterscheiden zwischen wertabhängige oder wertunabhängige Betriebskosten.
Wann wertabhängige Betriebskosten zustehen?
- Bei Anschaffungskosten unter 40.000 Euro steht der Vorsteuerabzug für die laufenden Kosten zur Gänze zu, wenn die übrigen Voraussetzungen, wie korrekte Ausstellung der Rechnung erfüllt sind.
- Bei einem Kaufpreis zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro steht der Vorsteuerabzug im Ausmaß des steuerlich anerkannten Teils (ohne Luxustangente) zu.
- Kostet das Auto mehr als 80.000 Euro, steht der Vorsteuerabzug auch für die laufenden wertabhängigen Kosten nicht zu.
Wertunabhängige Betriebskosten stehen zu 100 Prozent zu
Zu den Betriebskosten, die wertunabhängig sind, zählen Straßen- und Parkgebühren und Energiekosten (Ladestrom). In diesem Fall steht der Vorsteuerabzug zu 100 Prozent zu, unabhängig vom ursprünglichen Kaufpreis.
Private Nutzung: Umsatzsteuer hängt von Höhe der privaten Nutzung ab
Wird das Elektroauto weniger als 50 Prozent privat genutzt, wurde es ins Betriebsvermögen des Unternehmens aufgenommen. Für die private Nutzung muss ein Verwendungseigenverbrauch versteuert werden. Die Umsatzsteuerbelastung hängt vom Ausmaß der privaten Nutzung ab. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug zuvor zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat.
Das gilt steuerlich für die private Nutzung des E-Autos durch den Unternehmer
Private Nutzung durch den Unternehmer: Folgende Unterscheidung gibt es:
Anschaffungskosten niedriger als 40.000 Euro: 20 Prozent Umsatzsteuer für Eigenverbrauch
Nutzt der Unternehmer das Elektroauto selbst beispielsweise zu 30 Prozent privat, sind von den laufenden Kosten, wie Treibstoff, Instandhaltungen, Maut- und Parkgebühren sowie der Abschreibung 30 Prozent als Eigenverbrauch anzusetzen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Anschaffungspreis höher als 40.000 Euro und niedriger als 80.000 Euro:
Umsatzsteuer für den um die Luxustangente gekürzten Verwendungseigenverbrauch
Bei Elektroautos mit Kaufpreis zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro sind die wertabhängigen Betriebskosten zuerst um die Luxustangente zu kürzen. Mit der Luxustangente wird somit auch der Vorsteuerabzug wieder gekürzt, wenn dieser laufend mit 100 Prozent verbucht wurde. Der Vorsteuerabzug für wertabhängige Betriebskosten ist nur im Ausmaß der steuerlich anerkannten Kosten zulässig. Von diesen steuerlich anerkannten Kosten ist der Anteil der privaten Nutzung zu ermitteln und der Eigenverbrauchsbesteuerung und damit der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Wenn die steuerliche Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro überschritten wird, müssen die von den Anschaffungskosten abhängigen Aufwendungen wie Afa, Leasingraten, Kasko- und Haftpflichtversicherung entsprechend gekürzt werden.
Kosten höher als 80.000 Euro: keine Umsatzsteuer für den Verwendungseigenverbrauch
Bei Elektroautos mit ursprünglichen Anschaffungskosten über 80.000 Euro muss kein Verwendungseigenverbrauch besteuert werden, da auch kein Vorsteuerabzug zusteht. Die degressive Abschreibung ist dennoch möglich, ist diese doch durch keine Anschaffungskostenobergrenze begrenzt. Auch der Sachbezug bei Privatnutzung beträgt bei noch höheren Anschaffungskosten unverändert null.
Private Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer
Wenn das Unternehmen einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer (Gesellschafter-Geschäftsführer mit Beteiligung > 25 %) ein voll vorsteuerabzugsberechtigtes Elektroauto zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt, kommt es ebenfalls zu keiner Besteuerung des Verwendungseigenverbrauchs, da seit 2018 auch der Sachbezugswert von Gesellschafter-Geschäftsführern null beträgt.
Private Nutzung durch den Arbeitnehmer: Unterschiedliche Bemessungsgrundlagen für die USt
Überlässt der Unternehmer das für das Unternehmen angeschaffte Elektroauto Arbeitnehmer im Wege eines Sachbezugs zur privaten Mitbenutzung, stellt dies einen umsatzsteuerlich relevanten Vorgang dar, der der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Je nach der konkreten Ausgestaltung sind für die Umsatzbesteuerung des Sachbezugs von emissionsfreien Autos unterschiedliche Bemessungsgrundlagen heranzuziehen.
Was sich Arbeitgeber und -nehmer bei E-Dienstautos sparen
Während der Sachbezug pro Monat zwei Prozent der Bruttoanschaffungskosten von bis zu 48.000 Euro und damit und bis zu 960 Euro pro Monat beträgt (1,5% bei geringerem CO2 Emissionswert), beträgt der Sachbezug bei einem CO2-Emissionswert von O Gramm Null. Damit fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an und der Arbeitgeber erspart sich Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer, DB, DZ und BMSVG-Beiträge auf den Sachbezug.
Bemessung der Umsatzsteuerpflicht:
Fall 1: Sachbezug als Teil des Arbeitsentgelts
Für Elektroautos ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Das hat zur Folge, dass die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ebenfalls Null beträgt. Bei der entgeltlichen Überlassung von Elektroautos an Arbeitnehmer gegen Arbeitsleistung fällt somit kein Sachbezug an. Es sollte jedoch eine zumindest 10 prozentige unternehmerische Nutzung des Elektroautos gegeben sein.
Fall 2: Sachbezug gegen Geldleistung/bare Zuzahlung
Der Arbeitnehmer zahlt dem Arbeitgeber ein Entgelt für die Nutzung des E-Autos. In diesem Fall ist die Umsatzsteuer vom Entgelt zu bemessen, welches der Arbeitnehmer für die Nutzung des Elektroautos bezahlt. Somit kommt es zu einer (teilweisen) Besteuerung des Sachbezugs.
Diese Steuer fällt beim Verkauf eines Elektroautos an
Umsatzsteuer wird beim Verkauf E-Autoverkauf fällig
Der Verkauf eines Elektrofahrzeuges, für das der Vorsteuerabzug ganz oder teilweise zustand, ist was die Umsatzsteuer betrifft, als steuerpflichtige Lieferung zu behandeln. Davon ausgenommen sind steuerfreie Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten oder innergemeinschaftliche Lieferungen. Bei jenen Elektrofahrzeugen, bei dem im Jahr des Kaufes eine Eigenverbrauchsbesteuerung vorgenommen werden musste, kann für diesen Anteil eine positive Vorsteuerberichtigung vorgenommen werden.
Rechenbeispiel: Verkauf eines Elektroautos
Verkauf eines Elektrofahrzeuges nach drei Jahren um 30.000 Euro brutto.
Der Verkaufserlös ist zur Gänze umsatzsteuerpflichtig = 25.000 Euro netto, 20% Umsatzsteuer = 5.000 Euro.