Im Zuge des Start-Up-Förderungspakets wurde zum 1. Jänner 2024 ein neues Mitarbeiterbeteiligungs-Modell geschaffen, mit dem eine Steuerbelastung zeitlich verzögert wird, die überdies auch günstiger ist. Dadurch sollen Start-ups wieder attraktiver werden.
Nach bisheriger Rechtslage bestanden vor dem 1. Jänner 2024 grundsätzlich Steuerbefreiungen für Mitarbeiter im Rahmen einer jährlichen Gewinnbeteiligung von bis zu EUR 3.000. Allerdings wurden in der Praxis diese Begünstigungen von Start-ups kaum genutzt, da Start-ups anfangs kaum Gewinne und in der Regel nur begrenzte liquide Mittel zur Verfügung haben.
Als Alternative sind aktuell Phantom Shares verbreitet, da diese zunächst zu keinem Geldfluss und auch zu keiner sofortigen Besteuerung führen, bspw. bei einem Exit kann jedoch eine hohe Steuerbelastung anfallen.
Aufgrund dieser Thematik wurde in § 67a EStG 1988 vom Gesetzgeber im Rahmen des Start-Up-Förderungspakets ein neues Mitarbeiterbeteiligungs-Modell geregelt. Durch die Neuregelung soll die Steuerbelastung erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten und eine begünstigte Besteuerung erfolgen. Dieses Modell soll eine deutliche steuerliche Erleichterung und Attraktivierung insbesondere für Start-Ups mit sich bringen, welches aber an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft ist.
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