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So kommen Eltern zum Familienbonus Plus

In Kooperation mit TPA Steuerberatung
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11 min
So kommen Eltern zum Familienbonus Plus

k.A

©Elke Mayr
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Der Familienbonus Plus in Österreich wurde für das Veranlagungsjahr 2022 um 500 Euro pro Jahr erhöht, ebenso wurde der Kindermehrbetrag erhöht. Welche Formulare für die Anträge bei der Arbeitnehmerveranlagung notwendig sind, wie sich der Familienbonus errechnet. Tipps, wie Eltern den Bonus am besten ausschöpfen. Mit Familienbonusrechner.

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Kinder kosten viel Geld, was gerade in Zeiten hoher Inflation eine besondere Belsatung werden kann. Eltern sollten sich also nicht die Möglichkeit entgehen lassen, durch eine Steuererklärung zumindest einen Teil der Ausgaben für den Nachwuchs vom Fiskus zurückzuholen. Ein erklecklicher Betrag lässt sich vom Familienbonus Plus und dem Kindermehrertrag erwarten.

Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Steuererklärung, der die Steuern unmittelbar reduziert. In voller Höhe wirkt der Familienbonus allerdings nur, wenn auch die Lohnsteuer entsprechend hoch ist. Voll ausgeschöpft werden kann dieser bei einem Kind ab einem monatlichen Bruttogehalt im Jahr 2020 und 2021 von rund 1.970 Euro. Rund 80 Prozent der Familien schöpfen den Familienbonus komplett aus.

Voraussetzungen für den Familienbonus Plus

Ein solcher Bonus steht all jenen zu, die in Österreich Steuern zahlen und Familienbeihilfe beziehen. Aber man muss auch ausreichend Steuern zahlen, um davon profitieren zu können. Wer in Österreich arbeitet, das Kind aber in einem anderen Land der EU oder des EWR oder in der Schweiz lebt und die Voraussetzungen für eine Differenzzahlung erfüllt, dem steht ein Familienbonus Plus ebenfalls zu Differenzzahlung erfüllt, dem steht ein Familienbonus Plus ebenfalls zu.

So stellen Sie den Antrag auf den Familienbonus Plus

Der Antrag für den Bonus kann sobald das Kind auf der Welt ist auf zwei Wegen gestellt werden:

  1. Der Familienbonus Plus kann beim österreichischen Dienstgeber mittels Formulars E30 gestellt werden. Der Familienbonus Plus reduziert dann bereits monatlich den Lohnsteuerabzug beim Dienstgeber.

  2. Oder man holt sich das Geld im Nachhinein über die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr. Dazu ist es nötig, das Formular L1k auszufüllen und gemeinsam mit der Arbeitnehmerveranlagung einzureichen.

Der Familienbonus Plus muss in der Steuererklärung beantragt werden, selbst wenn der Bonus schon beim Arbeitgeber eingereicht wurde

Dieter PockSteuerberater bei TPA

In welchen Fällen die Rückzahlung des Familienbonus Plus droht

Wird der Bonus bereits während des Jahres beim Arbeitgeber eingereicht, ist im Grunde nichts mehr tun. Mit einer Ausnahme. Pock: "Wird eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht, um beispielsweise andere Posten abzusetzen, muss jedoch auch der Familienbonus Plus noch einmal im Steuererklärungsformular beantragt werden." Andernfalls droht eine Nachzahlung aus der Arbeitnehmerveranlagung."

Wer bei der Arbeitnehmerveranlagung diese Kleinigkeit vergisst und in der Steuererklärung das Formular L1k nicht ausfüllt, dem droht die Rückzahlung des Familienbonus.

Wenn der Fall eintritt und beim Ausfüllen etwas schiefläuft oder falschen Angaben gemacht wurden, kann das österreichische Finanzamt auch die Auszahlung verweigern. Selbst dann ist aber noch nicht alles verloren. Der Antragsteller kann gegen den Bescheid, in dem eine solche Entscheidung mitgeteilt wird, innerhalb der angegebenen Frist ein Rechtsmittel einzulegen. Pock: „Mit der entsprechenden Begründung lässt sich der Irrtum beheben."

Der Familienbonus Plus wirkt ab dem ersten Steuereuro.

Dieter PockSteuerberater bei TPA

Familienbonus: So hoch ist die Steuerersparnis pro Kind

Der Familienbonus Plus wurde im Jahr 2022 rückwirkend ab Jänner 2022 erhöht, wovon alle Steuerpflichtigen mit Kindern unmittelbar profitieren.

  • Pro Kind winkt für das Jahr 2022 eine Steuergutschrift von bis zu 2.000,16 Euro pro vollem Kalenderjahr (bis 2021 1.500 Euro), solange das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Pro Monat sind das bis zu 166,68 Euro pro Kind (bis 2021 125 Euro monatlich) an echter Steuerersparnis.

  • Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht für das Jahr 2022 ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 54,18 Euro monatlich (bis 2021 41,68 Euro monatlich) bzw. 650,16 Euro jährlich (bis 2021 500 Euro) zu, sofern für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird.

Erhöhung des Familienbonus per Juli 2022

Seit Juli 2022 wurde der „Familienbonus Plus“ für Kinder unter 18 Jahren für das gesamte Jahr auf bis zu 2.000 Euro erhöht. Das sind pro Berechtigtem 166,68 Euro pro Monat und Kind. Wenn das Kind über 18. Jahre ist und dafür noch Familienbeihilfe bezogen wird, senkt der Familienbonus die Steuern nunmehr um bis zu 54,18 Euro monatlich (650 Euro jährlich).

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Der Staat kommt Eltern finanziell in Form des Familienbonus Plus entgegen und entlastet sie damit, dass sie weniger Steuern zahlen müssen.

 © Elke Mayr

Familienbonus-Plus-Rechner

Wie hoch die Steuerersparnis im Einzelfall konkret ist, kann mit dem Brutto-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Finanzen berechnet werden.

Es ist ratsam den Bonus aufzuteilen, wenn die Einkünfte eines Elternteils nicht hoch genug sind.

Dieter PockSteuerberater bei TPA

Tipps, wie Eltern den Familienbonus Plus am besten ausschöpfen

Der Familienbonus Plus kann auch aufgeteilt werden. Eine Aufteilung auf beide Elternteile kann bei getrennt lebenden Eltern und in aufrechten Partnerschaften erfolgen. Pock: „Eine Aufteilung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Einkünfte eines Elternteils alleine nicht hoch genug sind, um den gesamte Familienbonus Plus für alle Kinder in voller Höhe auszuschöpfen.“ Um die höchste Wirkung des Familienbonus zu erzielen, kann es bei Eltern beispielsweise von zwei Kindern sinnvoll sein, dass jeweils ein Elternteil den Antrag für ein Kind einreicht oder der Familienbonus für beide Kinder zwischen den Eltern geteilt wird, wenn beide Elternteile berufstätig sind.

Unterhaltspflichtige können den Familienbonus Plus jedoch nur für die Monate beanspruchen, für die er auch den der vollen Unterhalt gezahlt wurde und diesem deshalb der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Der Betrag kann im Verhältnis 50:50 aufgeteilt oder im Einvernehmen entweder beim mit dem Familienbehilfenbezieher oder beim Unterhaltsverpflichteten auch zur Gänze beim Unterhaltsverpflichteten berücksichtigt werden. Je nachdem, ob der Familienbonus Plus beispielsweise bei 2.000,16 oder bei 650,16 Euro liegt, gibt es im Falle einer 50:50 Aufteilung also entweder 1.000,08 Euro oder 325,08 Euro je (Ehe-)Partner bzw. Elternteil. Von 2019 bis 2021 betrug der Familienbonus jährlich bis zu 1.500 Euro bzw. bis zu 500 Euro für ein Kind ab 18. Jahren.

Wann es statt dem Familienbonus den Kindermehrertrag gibt

Den Kindermehrbetrag erhalten Eltern, die zumindest an 30 Kalendertagen im Jahr angestellt sind oder betriebliche Einkünfte erzielen oder im gesamten Jahr 2022 Kinderbetreuungsgeld oder Pflegekarenzgeld bezogen haben und so wenig verdient haben, dass sich der Familienbonus Plus nicht auswirkt. Weitere Voraussetzung, damit der Kindermehrbetrag zu steht, sind.

  • Sie haben Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder

  • der Partner bzw. die Partnerin hat so wenig verdient oder gar kein Einkommen, dass die Einkommensteuer je Kind nicht mehr als 550 Euro beträgt (zB bei 2 Kindern 1.100 Euro).

So viel Kindermehrertrag erhalten Alleinverdiener oder Alleinerzieher

Wer die Voraussetzungen für den Kindermehrbetrag erfüllt, erhält ab 2022 bis zu 550 Euro pro Kind. Im Jahr 2021 waren es 250 Euro.

Bis inklusive 2021 stand der Kindermehrbetrag jenen nicht zu, die elf Monate oder länger Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Leistungen aus der Grundversorgung erhalten haben. Ab 2022 haben dann auch diese die Möglichkeit, einen Kindermehrbetrag geltend zu machen.

Gibt es Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten noch?

Bis Ende 2018 konnte jeder Steuerpflichtige, der Anspruch auf die Familienbeihilfe hatte, oder sein (Ehe-)Partner den Kinderfreibetrag geltend machen. Das ist seit 2019 vorbei - der Fiskus gewährte auch letztmalig für das Jahr 2018 Steuergutschriften für die Kosten von Kindergärten, Tagesmüttern oder Horten. Pock: "Diese beiden Absetzposten für Kinder wurden ab 2019 durch den Familienbonus Plus ersetzt.“

Welches Formular für den Familienbonus Plus in besonderen Fällen nötig ist

Die Beilage L 1k-bF ist nötig, wenn besondere Verhältnisse eine monatliche Betrachtung des Familienbonus Plus erfordern, wie bei:

  • Trennung der (Ehe)Partner

  • Begründung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft

  • Begründung einer Lebensgemeinschaft, die während des Kalenderjahres mehr als sechs Monate bestanden hat

  • Änderung des Wohnsitzstaates des Kindes

  • Unterhaltszahlungen für das Kind wurden nicht in vollem Umfang geleistet

  • Tod des (Ehe-)Partners/der (Ehe-)Partnerin oder des Unterhaltszahlers

  • Unterjähriger Wechsel im Bezug der Familienbehilfe. Eine Aufteilung des Familienbonus Plus im Verhältnis 90 Prozent zu 10 Prozent bei getrennt lebenden Eltern für Kinder unter zehn Jahren ist ab dem Jahr 2022 allerdings nicht mehr möglich.

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