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Debitkarte statt Bankomatkarte: Die neuen Funktionen

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Die neuen Debitkarten: Sobald eine Bank eine Debitkarte einführt, ist das immer mit Zusatzfunktion

©Elke Mayr
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Die gute alte Bankomatkarte wurde durch die Debitkarten ersetzt. Die neue Generation des Plastikgeldes hat wichtige neue Zusatzfunktionen, wie die Möglichkeit auch online damit bezahlen zu können. Der Unterschied zu einer Kreditkarte und wer bei Verlust oder Diebstahl haftet.

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Seit wann gibt es in Österreich Debitkarten?

Eigentlich ist die EU-Richtlinie, die von den Banken mit dem Kartentausch umgesetzt wird, ein alter Hut. Denn die EU-Richtlinie zum Zahlungsdienstgesetz gilt schon seit Herbst 2020. Seither darf die gute alte Bankomatkarte von den Banken nur noch als Debitkarte bezeichnet werden.

Die Erste Bank und die Sparkasse waren 2019 die ersten, die begonnen haben, ihre Kunden mit einer sogenannten Debit Mastercard, auszustatten. Diese wurden durch die Bankomatkarte Maestro-Bankomatkarte ersetzt.

Mittlerweile steht auch Kunden aller anderen Banken dieses Service zur Verfügung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Debitkarte und einer Bankomatkarte?

Obwohl bereits Millionen von Bankkunden solcher Debitkarten besitzen, ist vielen nicht klar, dass die neue Karte auch neue Funktionen hat. Trend.at sagt Ihnen was sich ändert und was nicht.

Die Debitkarte ist mit einer wichtigen neuen Funktion ausgestattet: Man kann damit wie mit einer Kreditkarte auch online bezahlen.

Was bedeutet das Wort "Debit"?

Das vor allem im englischsprachigen Raum verwendete Wort "Debit" bedeutet "Lastschrift" und ist international die Bezeichnung für das, was in Österreich die Bankomatkarte ist. Ursprünglich kommt das Wort Debit aber vom lateinischen "debere" und bedeutet "schulden". Daher halten nun zumindest der Bezeichnung nach eine Schuldenkarte in ihren Händen. Da in den meisten EU-Ländern aber das Wort Debitcard gebräuchlich ist, hat man sich in Brüssel auf diese einheitliche Bezeichnung geeinigt.

Debitkarte wie Kreditkarte für das Online-Shopping verwendbar

Wohl die wichtigste neue Funktion ist, dass mit der Debitkarte, die von vielen noch immer als Bankomatkarte bezeichnet wird, auch online und allen Stellen an denen man mit Kreditkarte zahlen kann, nun auch mit der Debitkarte Geschäfte tätigen kann. Eine Funktion, die bisher nur Kreditkartenbesitzern vorbehalten war. Bisher war online einzukaufen, für jene ohne Kreditkarte entweder gar nicht möglich oder das Geschäft musste kompliziert per Erlagschein abgewickelt werden, vereinzelt ist auch eine Abbuchung vom Onlinekonto möglich.

Ist eine Debitkarte auch eine Kreditkarte?

Eine Kreditkarte ist die neue Debitcard dennoch nicht. Die neue Karte enthält zwar auch stets den Namen eines Kreditkarteninstitutes, eine typische Kreditkartenfunktion weist die neue Debitkarte aber trotzdem nicht auf. Denn bei der Kreditkarte wird der Betrag am Monatsende mit einer gesammelten Rechnung abgebucht, bei der Debitkarte wird der Betrag jeweils sofort abgebucht.

Eine Versicherung wie bei der Kreditkarte ist mit der Debitkarte ebenfalls nicht verbunden.

Zusatzfunktionen von Debitkarten: Kontaktlos mit mobilem Wallet zahlen

Die Debit Mastercard von Raiffeisen beispielsweise kann via Smartphone genutzt werden, womit Zahlungsformen wie die hauseigene Mobile Wallet ELBA-pay zur Verfügung stehen. Mit der digitalen Debitkarte kann so bezahlt werden und auch Geld kontaktlos bei allen Kassenterminals mit NFC-Funktion behoben werden. Ein weiterer Vorteil der neuen Bankomatkarte ist die weltweite Nutzbarkeit bei rund 70 Millionen Mastercard-Partnern. Kunden können so mit der Debitcard weltweit dort einkaufen und Bargeld beheben, wo Mastercard akzeptiert wird.

Debitkarte: 16-stellige Kartennummer und 3-stellige Prüfziffer wie bei Kreditkarte

Möglich wird der Kauf im Netz mit der Debitkarte durch die 16-stellige Kartennummer, die gleich wie bei der Kreditkarte auf der Vorderseite steht. Und es gibt wie bei der Bankomatkarte eine 3-stellige Prüfziffer auf der Rückseite der Karte.

Zum Vergleich: Die bisherige Bankomatkarte verfügte über eine 19-stellige Kartennummer und war schon alleine deshalb ungeeignet für Einkäufe im Netz. Schließlich ist die Nummer zu lang für die Eingabefelder bei Kreditkartenzahlungen bei Onlinehändlern. Mit der Debitkarte kann damit bei vielen Online-Händlern oder Buchungsplattformen im Netz bestellt werden, bis der Kreditrahmen ausgeschöpft ist.

„Die Debitkarte weist damit das gleiche Risiko wie eine Kreditkarte auf“, so Benedikta Rupprecht, bei der AK in der Konsumentenabteilung für Finanzdienstleistungen zuständig.

Kann die Online-Bezahlfunktion deaktiviert werden?

Die Online-Bezahlungfunktion kann auch jederzeit online oder bei seinem Betreuer deaktiviert werden, um solche Risiken auszuschalten.

Wer haftet bei Diebstahl oder Verlust der Debitkarte?

Wer muss bei Verlust oder Diebstahl der Debitkarte mit oder ohne Zusatzfunktion für einen entstanden finanziellen Schaden aufkommen?

„Das Risiko trägt nicht der Konsument. Das war schon bisher nicht der Fall“, beruhigt AK-Expertin Rupprecht. Die Haftung übernimmt die Bank. „Hier handelt es sich um ein Risiko, das der Kunde nicht beherrschen kann“, erläutert Rupprecht. Wenn der Händler keine von der EU geforderte zusätzliche Authentifizierung der Kunden beim Zahlen verlangt, kann unter Umständen auch der Händler haftbar gemacht werden.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Konsument seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt und beispielsweise den Geheimcode im Geldbörsel aufbewahrt.

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