Temu muss nun als VLOP in der EU strengere Auflagen erfüllen
©IMAGO / Sipa USADie EU-Kommission verschärft die Spielregeln für die chinesische Shopping-Plattform Temu. Die Plattform muss innerhalb von vier Monaten umfangreiche Vorkehrungen etwa zum Schutz vor Produktfälschungen und zum Schutz geistigen Eigentums treffen.
Die EU-Kommission hat die chinesische Shopping-Plattform Temu im Rahmen des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) offiziell in die Kategorie der sehr großen Online-Plattformen (VLOP) eingestuft.
Temu hat nach eigenen Angaben monatlich rund 75 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU. Die Online-Plattform liegt damit deutlich über der Schwelle von 45 Millionen Nutzern, ab der der Digital Service Act greift.
Temu muss nun innerhalb von vier Monaten (d. h. bis Ende September 2024) die strengsten Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten. Dazu gehören die sorgfältigere Überwachung illegaler Produkte und Produktfälschungen, verstärkte Verbraucherschutzmaßnahmen besonders für Minderjährige sowie mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Über Temu
Temu lockt mit extrem günstigen Angeboten, steht aber immer wieder wegen schlechter Qualität, nicht erhaltener Sendungen und nicht zuletzt der katastrophalen Klima- und Umweltbilanz seiner Produkte in der Kritik.
Verbraucherschützer in mehreren europäischen Ländern hatten Mitte Mai Beschwerde gegen die Plattform eingereicht. Der Online-Marktplatz sei "voll von manipulativen Techniken, die darauf abzielen, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, mehr auf der Plattform auszugeben". Wer sein Konto bei Temu löschen wolle, müsse einen "Hindernisparcours" auf der Website durchlaufen. Außerdem lasse Temu die Verbraucherinnen und Verbraucher häufig im Unklaren darüber, von wem sie die Produkte kaufen.
Ein Temu-Sprecher erklärte, das Unternehmen habe die Einstufung "zur Kenntnis genommen". Temu verpflichte sich, "die Regeln und Vorschriften des DSA einzuhalten, um die Sicherheit, die Transparenz und den Schutz unserer Nutzer in der Europäischen Union zu gewährleisten".
Verpflichtungen für Online-Plattformen
Seit dem 17. Februar 2024 müssen alle Online-Plattformen die allgemeinen Verpflichtungen aus dem Digital Services Act erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Händlern
- Schnittstellen so gestalten, dass Unternehmern die Einhaltung ihrer rechtlichen Verpflichtungen nach dem EU-Recht erleichtert wird
- Die Verbraucher über den Kauf eines illegalen Produkts informieren, sobald das bekannt wird
- Bereitstellung benutzerfreundlicher Mechanismen, die es ermöglichen, illegale Inhalte zu melden
- Nutzern Begründungen geben, wenn ihre Inhalte eingeschränkt oder entfernt werden
- Bereitstellung eines Beschwerdemanagementsystems für Nutzer
- Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen gewährleisten
- Werbung auf ihren Schnittstellen deutlich kennzeichnen
VLOP
Verschärfte Vorschriften gelten für die VLOPs (Very Large Online Platforms). Verstoßen die Unternehmen gegen die Vorschriften, können Strafen bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Bei wiederholten Verstößen droht ein Verbot der Plattformen in der EU. Als VLOP werden von der EU aktuell die folgenden Plattformen eingestuft:
Very Large Online Platforms:
Very Large Online Search Engines:
Bing
Google Search
Über die Autoren
APA/AFP
Peter Sempelmann
Peter Sempelmann, geb. 1968, arbeitet seit 1997 als Journalist mit Fokus auf Wirtschaft und Technologie und leitet seit 2013 die trend. Online-Redaktion. Stationen in der journalistischen Karriere: trend, FORMAT, profil, WirtschaftsBlatt, Report Verlag.