Trend Logo

Brau Union - Kartellverfahren: „Was ist das verpönte Verhalten?"

Subressort
Aktualisiert
Lesezeit
3 min
Außenansicht der Firmenzentrale der Brau Union in Linz
Die Brau-Union-Mutter Heineken bestreitet „kontrollierenden Einfluss" auf das Gebaren der österreichischen Tochter zu haben.©APA/FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR
  1. home
  2. Aktuell
  3. Unternehmen

Beim ersten Verhandlungstag am Wiener Kartellgericht fehlte der Richterin die „übersichtliche Darstellung" des Sachverhalts durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

von

Die Brau Union und die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wollen im Rahmen des laufenden Kartellverfahrens über Verpflichtungszusagen sprechen. Das ist das Ergebnis des ersten Verhandlungstages am Wiener Kartellgericht. Im Fokus der Wettbewerbshüter steht die Zusammenarbeit des Braukonzerns mit Getränke-Logistikpartnern.

Die vorsitzende Richterin Ramona Wieser vermisste beim BWB-Antrag mit 260 Seiten plus 145 Beilagen Klarheit. „Was ist im Ergebnis das verpönte Verhalten?"

Die BWB hatte im Juni 2024 beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung „einer angemessenen Geldbuße" und Abstellung von Zuwiderhandlungen wegen Verstößen gegen das Missbrauchs- und Kartellverbot gegen die Brau Union gestellt. Die Richterin zeigte sich mit dem Antrag „nicht sehr glücklich", weil die Verstöße nicht klar ersichtlich seien. „Ich habe den Eindruck, dass man den Faden verliert. Sie haben Tausend Puzzlesteine zusammengetragen und bleiben auf der Ebene der Bausteine", sagte Wieser in Richtung der Bundeswettbewerbsbehörde. Sie wünsche sich „eine übersichtliche Darstellung des Sachverhalts. „Wir haben noch viel Arbeit vor uns." Das Kartellgericht hatte im Vorjahr bereits einen Verbesserungsauftrag zum Antrag an die BWB geschickt.

BWB will Sachverhalt „auf den Punkt bringen"

Ein BWB-Vertreter verwies vor Gericht auf die „vielen Facetten" des Falles und versprach in einem künftigen Verbesserungsschriftsatz, die Verstöße„"auf den Punkt zu bringen". Aus Sicht der Bundeswettbewerbsbehörde hat die Brau Union ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, um den Markteintritt konkurrierender Bierhersteller zu beschränken und bestehende Getränkehändler vom Markt zu verdrängen. Die BWB ortet "eine Einflussnahme auf die Aktivität der unabhängigen Getränkehändler" durch den Braukonzern.

Die Brau Union sieht keine kartellrechtliche Problematik bei der Zusammenarbeit mit Getränke-Logistikpartnern und -Händlern. „Wir sind wochenlang zusammengesessen, wie kann man die Vorwürfe entkräften? Wir sind nicht klüger geworden", sagte der Anwalt der Brau Union, Franz Urlesberger, am Dienstag bei der Gerichtsverhandlung. „Solange dieses Verfahren läuft, möchten wir, wie auch bisher, dem Kartellgericht keinesfalls vorgreifen und von einer öffentlichen Debatte über abweichende Standpunkte mit der BWB absehen", hieß es von der Brau Union.

Maßstab für die Geldbußenbemessung wäre der gesamte Konzernumsatz von Heineken, der im Jahr 2023 bei über 36 Mrd. Euro lag. Ein Rechtsvertreter von Heineken bestritt bei der heutigen Verhandlung am Kartellgericht „kontrollierenden Einfluss" auf die Brau Union Aktiengesellschaft. Österreichs größter Braukonzern mit Sitz in Linz agiere „autonom am Markt". Der niederländische Konzern will dies im Kartellverfahren auch mit der Zeugeneinvernahme von Heineken-Managern untermauern.

Für das Kartellverfahren hat die BWB bisher 13 Personen und die Brau Union sieben Personen für eine Zeugeneinvernahme beantragt. Der nächste Verhandlungstermin im Wiener Justizpalast ist für den 3. Juni ganztägig angesetzt.

Über die Autoren

Logo
Jetzt trend. ab € 14,60 im Monat abonnieren!
Ähnliche Artikel