Für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Sparen von Energie sowie für die Errichtung von Anlagen zur Herstellung Erneuerbarer Energien gibt es auch für Unternehmen zahlreiche Fördermöglichkeiten. Ein Überblick.
- Investitionskostenzuschuss für PV-Anlagen
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Biomasse- und Biogasanlagen
- So kommen Sie an Umweltförderungen [Video]
- Energieeffizienz-Förderungen
- Salzburg: Förderungen für energieeffiziente Umweltinvestitionen von Kleinbetrieben
- Niederösterreich: Förderungen für Umweltinvestitionen
Investitionskostenzuschuss für PV-Anlagen
Großflächige Fabriksdächer bieten sich hervorragend für die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) an. Für die Errichtung solcher Anlagen gibt es jährlich neue Fördertöpfe, die allerdings aufgrund der hohen Nachfrage mitunter schnell geleert sind. Es lohnt sich daher, einen entsprechenden Antrag möglichst schnell nach Festsetzung der Förderung zu stellen.
Die Größe der PV-Anlage ist zwar nicht beschränkt, gefördert werden allerdings maximal 50 kWpeak. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Gefördert werden Anlagen, die in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden und an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.
Folgende Förderpauschalen für PV-Anlagen gelten sowohl für Private als auch Betriebe:
250 Euro pro kWp (Kilowatt-Peak = Maximale Leistung) bis 10 kWp
200 Euro pro kWp für jedes weitere kWp über 10 kWp bis 20 kWp
150 Euro pro kWp für jedes weitere kWp über 20 kWp bis 50 kWp
Beispiel: Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro an Förderung.
Der Antrag für die Investitionskosten von Photovoltaik-Anlagen können auf klimafonds.gv.at oder direkt auf der Seite der oem-ag.at gestellt werden. Der Klimafonds hat einen Leitfaden für Photovoltaik-Anlagen herausgegeben. Darin werden Voraussetzungen für die Förderung, Einreichverfahren und Details zum Stellen des Antrags erläutert.
Die Höhe der Förderung für den Tausch von konventionellen zu LED-Leuchten ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Förderkontingente für die Förderung von Einspeistarifen können jedoch bereits ausgeschöpft sein.
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Kälte-, Lüftungsanlagen und Umluftsysteme für die Wärmerückgewinnung werden mit bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten finanziell unterstützt. Dazu wurden spezielle Förderungsbedingungen für Wärmerückgewinnungen und Umluftsysteme entwickelt . Gefördert werden Kälteanlagen und Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher- Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.
Biomasse- und Biogasanlagen
Bei Biomasse und Biogas wird jedoch in einer Linie der Bau und Betrieb einer eigenen Anlage gefördert. Wer jedoch nur erneuerbare Energie geliefert bekommen möchte, kann es mit Fernwärme versuchen, sofern einen Anschluss dafür gibt.
Gefördert wird jedoch nur die Fernwärme, die nicht überwiegend mit Erdöl oder Erdgas befeuert wird. Welches Fernwärmenetz am jeweiligen Standort verfügbar ist, muss bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Betreiber selbst erfragt werden. Es wird bei der Förderung auch unterschieden zwischen klimafreundliche Fernwärme und solcher, die hocheffizient ist. Infos dazu finden Sie unter der Rubrik Wärme auf der Internetseite umweltfoerderung.at.
So kommen Sie an Umweltförderungen [Video]
Energieeffizienz-Förderungen
Für Energieeffizienz-Maßnahmen gibt es neben den Bundesförderungen auch Förderungen der Länder und der Gemeinden. Einen Überblick über sämtliche Förderungen aller Bundesländer bietet die Energieagentur unter www.energyagency.at/foerderungen .
Salzburg: Förderungen für energieeffiziente Umweltinvestitionen von Kleinbetrieben
Seit Anfang 2022 erhalten Unternehmen in Salzburg Kosten für Projekte für Haustechnik, Gebäudehülle, Druckluft und Beleuchtung gefördert. Die Investitionen müssen mindestens 2.000 Euro betragen, maximal werden 5.000 Euro werden als Zuschuss gewährt. Insgesamt 100.000 Förderungen stellt das Ressort für Klima- und Umweltschutz zur Verfügung. Gefördert werden etwa der Austausch von Heizungspumpen, die Optimierung von Prozesskälteanlagen oder die Sanierung sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Die Unternehmen dürfen ohne Lehrlinge höchstens 20 Arbeitnehmer beschäftigenn. Weitere Voraussetzung ist ein Energiecheck.
Niederösterreich: Förderungen für Umweltinvestitionen
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 40 Prozent der förderbaren Kosten bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro. Gefördert werden Investitionen von Unternehmen in thermische Sanierung (bis 50.000 Euro), umweltbewusstes Heizen, Wärmepumpen, Solaranlagen, LED-Beleuchtung (alle Maßnahmen jeweils bis zu 20.000 Euro). Für das Umrüstung von Fahrzeugen für die Güterbeförderung auf die neue Abgasnorm EURO VI gibt es jeweils 2.000 Euro für bis zu zwei Fahrzeuge). Die genauen Richtlinien für die Umweltinvestitionen in Niederösterreich im Überblick.