Nachhaltigkeit, eine Pflicht, keine Kür: Die EU-Taxonomie verpflichtet Unternehmen zum nachhaltigen Wirtschaften
©iStockphotoDie EU-Taxonomie zwingt Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle und Strategien auf ökologische Nachhaltigkeit auszurichten und diesen Prozess umfassend zu dokumentieren. BDO Austria hat in Kooperation mit der WU Wien die Umsetzung in österreichischen Unternehmen untersucht.
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine neue Herausforderung für Unternehmen. Mit ihr wird ein EU-weit einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltiges Wirtschaften etabliert. Gleichzeitig werden darin umfassende Berichtspflichten festgelegt.
Den EU-Vorschriften zufolge müssen große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen regelmäßig Berichte über die sozialen und ökologischen Risiken, denen sie ausgesetzt sind, sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt veröffentlichen. Den Rahmen für diese Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen geben das österreichische Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) sowie die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor.
Im Rahmen einer kürzlich von BDO Austria und der Wirtschaftsuniversität Wien unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Katrin Hummel durchgeführten Studie wurde beleuchtet, inwieweit österreichische Nicht-Finanzunternehmen die Bestimmungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits umsetzen. Untersucht wurden dabei 37 Unternehmen, wobei die Datenbasis die Jahre 2021 und 2022 abdeckt und für 14 Unternehmen auch das Jahr 2023 einschließt.
Offenlegungsgrad steigt
Zentrale Erkenntnisse der Studie zeigen, dass der Offenlegungsgrad von 63% im Jahr 2021 auf 83% im Jahr 2022 gestiegen ist. Das lässt auf verbesserte Berichtsstrukturen und Prozesse in den Unternehmen schließen.
Ein Vergleich der taxonomiefähigen Umsatzerlöse, CapEx (Investitionen in langfristige Anlagegüter) und OpEx (laufende Betriebsausgaben) zwischen 2021 und 2022 zeigt jedoch keine signifikanten Änderungen. Die Anteile taxonomiefähiger CapEx und OpEx sind jedoch höher als jene der Umsatzerlöse, was auf verstärkte Klimaschutzmaßnahmen und den Bezug nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen hinweisen könnte. Im Jahr 2022 betrugen die durchschnittlichen Anteile taxonomiekonformer Umsatzerlöse 11,7%, CapEx 25,7% und OpEx 19,6%.
„Die vorliegende Studie bietet erstmals einen umfangreichen Einblick in die Berichterstattungspraxis österreichischer Nicht-Finanzunternehmen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung. Insgesamt zeichnen die Ergebnisse ein positives Bild. Verbesserungspotenzial besteht jedoch beispielsweise noch bei Angaben zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse“, erklärt Studienleiterin Hummel.
Hintergrund: EU-Taxonomie und CSRD
Seit 2021 sind große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit über 500 Mitarbeitenden verpflichtet, die genannten Kennzahlen offenzulegen. Mit der Einführung der CSRD wird der Anwendungsbereich ab 2024 stufenweise auf etwa 49.000 Unternehmen in der EU und auf etwas mehr als 2.000 in Österreich erweitert. Offene Fragen der nationalen Ausgestaltung betreffen u.a. Haftung und eventuelle Sanktionen sowie die Prüfung der neuen Berichtspflichten.
Für Unternehmer stellt sich die Frage, wie sie diesen Anforderungen gerecht werden können. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Regulatorien, die Bereitstellung personeller Ressourcen und der Aufbau einer soliden Datenbasis sind unerlässlich, um auf die Berichtspflichten vorbereitet zu sein.
„Unserer Erfahrung nach schaffen eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den Regulatorien, die Zurverfügungstellung von personellen Ressourcen und der Aufbau einer soliden Datenbasis die besten Voraussetzungen, um optimal auf die kommenden Berichtspflichten im Kontext der Nachhaltigkeit im Allgemeinen und auf die EU-Taxonomie-Verordnung im Speziellen vorbereitet zu sein“, betont Evgeniya Paulis, Managerin bei BDO.
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BDO Austria und die Abteilung für Accounting & Reporting der Wirtschaftsuniversität Wien unter Univ.-Prof. Dr. Katrin Hummel haben erhoben, in-wieweit 37 österreichische Nicht-Finanzunternehmen bereits die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen.
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