Die Merkur Warenhandels AG (nun Billa Plus) übernahm 2018 verbotenerweise Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel.
©APA/HELMUT FOHRINGERDie Billa-Mutter Rewe muss die bisher höchste je in Österreich verhängte Kartellstrafe zahlen. Der Oberste Gerichtshof erhöhte die vom Kartellgericht ursprünglich festgesetzte Geldbuße in Höhe von 1,5 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro.
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Der Rewe-Fall liegt bereits mehrere Jahre zurück: Mitte 2018 übernahm die damalige Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG (nun Billa Plus) Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel im WELAS Park Einkaufszentrum in Wels, wo zuvor die Weiß Handels GmbH einen Lebensmitteleinzelhandel betrieben hatte. Dieser Vorgang wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht als Zusammenschluss angemeldet.
Die Festsetzung der Rekordstrafe basiert auf dem Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe von über 92 Mrd. Euro im Jahr 2023. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10 Prozent des Umsatzes, also bis zu 9 Mrd. Euro. „Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird“, erklärte der Oberste Gerichtshof. Man habe als OGH „bereits mehrfach klargestellt, dass auch in Österreich zur wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen sind, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit langem üblich ist.“
Die zuvor höchsten Kartellstrafen erhielten im Rahmen des Baukartells Porr (62,4 Mio. Euro) und Strabag (45,4 Mio. Euro).
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