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Politiker-Luxuspensionen: Wie viel die Altpolitiker abräumen

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Luxuspensionen: Wie viel die Altpolitiker abräumen

Bis 1997 hatten Politiker in Österreich unfassbare Pensions-Privilegien

©iStockphoto / TaiChesco
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Bis 1997 konnte der Anspruch auf eine Politikerpension durch vierjährige Tätigkeit in einer Regierung oder acht- bis zehnjährige Mitgliedschaft im Parlament oder einem Landtag erworben werden. Altpolitiker haben daher umfassende Pensions-Privilegien.

Es ist ein Gerücht, das sich hartnäckig in den Reihen des Nationalrates hält: Als im Sommer 1997 die Regierung - auch damals eine rot-schwarze Koalition - die Privilegien bei Politikerpensionen abschaffte, wurde die Umsetzung Willi Molterer zuliebe um einen Monat nach hinten verschoben.

Denn mit dem Stichtag 31. Juni erreichte der damalige ÖVP-Umweltminister fast punktgenau die nötigen Mindestanrechnungszeiten für eine Ministerpension nach alter Fasson. Das bedeutet: Im Alter von 65 Jahren standen Molterer damit im Jahr 2020 mindestens rund 12.300 Euro brutto zu. Andernfalls hätte Molterer nur wenig mehr als die Hälfte bezogen.

7.500 Euro Rente nach vier Jahren

Aus Sicht der aktuellen Renten(spar)debatte wirken die damaligen Begünstigungen fast obszön:

  • Nach vier Jahren im Ministeramt standen 50 Prozent des Einkommens als Pension zu.

  • Nach neun Jahren die Maximalpension von 80 Prozent des Letzbezugs, also 12.300 Euro (abzüglich Pensionssicherungsbeitrag).

  • Für Abgeordnete des Nationalrats gab es ähnliche Vorteile, die Geldleistungen fielen geringer aus. So konnten Nationalräte nach zehn Jahren im Amt mit 60 Prozent der Bemessungsgrundlage in Pension gehen, nach 30 Jahren stand der volle Anspruch von 6.500 Euro zu.

Vier Jahre im Ministeramt, zehn Jahre Abgeordnetentätigkeit: Das waren die Grundvoraussetzungen, die mit dem Stichtag 31. Juli 1997 gegeben sein mussten, um im alten System zu bleiben. Allerdings konnte die Zeit im Nationalrat dem Regierungsamt zugeschlagen werden, wenn Verdienstjahre fehlten. Und auch Doppelbezüge aus Abgeordneten-und Ministertätigkeit waren möglich. Der Deckel dafür lag und liegt bei etwa 15.000 Euro.

Rund 26 Millionen Euro flossen 2010 in Altpolitiker-Pensionen und sogenannte Versorgungsbezüge an Witwen und Waisen. Laut Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen, ist die Summe aber viel höher. "Denn darin sind nur die Renten früherer Bundespolitiker enthalten, so Öllinger. Dazu kämen aber noch Landtagsabgeordneten-, Bürgermeister- und auch Gemeindeärzte-Pensionen. "Denn die Länder hatten in der Regel bis 1998 ähnlich luxuriöse Rentenregelungen wie der Bund." Insgesamt erhöht sich die Zahl der Altpensionsbezieher laut Öllinger auf 2.000, der jährliche Aufwand betrage mindestens 90 Millionen Euro.

Superpensionist Werner Faymann

Doch es sind nicht nur Altgranden wie Wolfgang Schüssel, Karl Blecha und Elisabeth Gehrer, denen die Höchstpension zusteht. Wer die Zugangsvoraussetzungen zum Stichtag erfüllte, nimmt die Privilegien als Rucksack mit und kann sich auch Amtszeiten nach 1997 für die spätere Rente anrechnen lassen. Dazu zählen laut Öllinger auch aktuelle Regierungsmitglieder.

So könnte Kanzler Werner Faymann nach Öllingers Berechnung als Ex-Stadtrat und Abgeordneter des Wiener Gemeinderats mit 12.500 Euro Ruhebezug rechnen. Finanzministerin Maria Fekter kommt als Ex-Staatssekretärin auf zumindest 12.300 Euro. Werden ihr auch die Abgeordnetenjahre gutgeschrieben, erreicht ihr Anspruch laut Öllinger die Deckelungsgrenze von 15.000 Euro. Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat als ehemaliger Vorsitzender des Wiener Gemeinderats Anspruch auf rund 6.000 Euro Rente.

Skurriles Detail: Laut Gesetz haben die erwähnten Minister keine Möglichkeit, auf ihre kommenden Pensionsprivilegien zu verzichten.

Zurück zu jenen "Superpensionisten, die bereits im Ruhestand sind. Aktuell sind das 66 Funktionäre mit monatlich mehr als 10.000 Euro Rente. 111 Altpolitiker kassieren monatlich zwischen 3.900 und 5.500 Euro. Und 38 Ex-Mandatare liegen knapp unter 10.000 Euro.

Polit-Pensionen: ASVG-Obergrenze als Mindestbezug

Zu Letzteren gehört auch Seniorenbund-Präsident Andreas Khol (ÖVP), dessen monatliche Pension nach eigenen Angaben "weit unter 10.000 Euro liegt. Für den ehemaligen Nationalratspräsidenten sind der Grüne Karl Öllinger und dessen Ausritte gegen Pensionsprivilegien nur ein weiterer Beitrag zur Neiddebatte. Denn, so Khol, Abgeordnete und Regierungsmitglieder hätten in ihrer aktiven Zeit höhere Beiträge als ASVG-Pensionisten eingezahlt und müssten auch Abschläge in Kauf nehmen.

Tatsächlich zahlen Parlamentarier knapp 23 Prozent des Gehalts an Pensionsbeiträgen ein, bei Regierungsmitgliedern fließt ein Viertel des Einkommens in die Vorsorge.

Zum Vergleich: Der ASVG-Beitrag (Dienstnehmer und Dienstgeber) liegt bei 22 Prozent. Zudem sind Politikerpensionen mit zusätzlichen Abschlägen versehen: Bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrenze von 4.200 Euro sind zwischen sechs und acht Prozent Sicherungsbeitrag fällig. Alle Summen darüber sind mit sieben Prozent Abschlag versehen.

Allerdings wurden die aktuellen Pensionsbeiträge erst mit dem neuen Bezügegesetz von 1997 angehoben. Davor lagen sie deutlich darunter.

Der Mindestbezug beginnt für einen Abgeordneten im alten System in etwa dort, wo bei ASVG-Höchstpensionisten der Plafond längst erreicht ist: bei rund 3.900 Euro. Und für den Maximalbezug reichen nach altem wie nach neuem Bezügerecht neun Minister- beziehungsweise 30 Abgeordnetenjahre.

Deshalb fordert Öllinger unter anderem eine Anhebung des Pensionssicherungsbeitrags um weitere zehn Prozent. Und zwar für alle Politrentner. Öllinger: "Gerade in der aktuellen Situation kann der Staat nur schwer argumentieren, warum er ausgerechnet von dieser privilegierten Gruppe keinen zusätzlichen Beitrag einfordert. Dadurch könnten auch weit höhere Einsparungseffekte erzielt werden als durch die derzeit heftig diskutierte Verkleinerung des Nationalrates von 183 auf 165 Mandatare.

Im Pensions-Paradies

Von Seniorenbund-Chef Andreas Khol werden solche Vorschläge ärgerlich beiseite gewischt. "Superpensionen" hätten seit der Systemumstellung 1997 ohnehin ein Ablaufdatum, heißt es, das Antrittsalter sei von 60 auf 65 Jahre angehoben und die Pensionshöhen "an den ASVG-Bereich angepasst" worden.

Khols SPÖ-Gegenüber Karl Blecha wollte sich zum Thema nicht äußern. Dazu sei alles gesagt, ließ er über seinen Sprecher ausrichten. Karl Öllinger hat für Blecha eine Doppelpension nahe der Deckelungsgrenze von 15.000 Euro errechnet.

Zudem konnte Blecha 1989 noch mit 56 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Bei Andreas Khol kommt der Grüne unter Einrechnung der Nationalratspräsidentschaft auf 9.800 Euro brutto - jeweils noch ohne Abzug des Pensionssicherungsbeitrags.

Öllinger: "Beide Herren zahlten in den 1980ern und 1990ern Pensionsbeiträge zwischen sieben und 13 Prozent. Im Vergleich zum ASVG-Bereich waren das damals fast schon paradiesische Zustände."

Es sei erstaunlich, dass jene, die am meisten vom alten System profitiert hätten, auf Kritik auch am empfindlichsten reagieren würden, so der Grüne. Eines will er Blecha allerdings zugutehalten: "Er war einer der wenigen, die sich nicht über die Einführung des Pensionssicherungsbeitrags beschwert haben."

Nachsatz: Bei einer derart hohen Rente habe er das auch nie nötig gehabt.

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