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Meinl European Land: Staatsanwaltschaft Wien hat Verfahren eingestellt

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Das Ermittlungsverfahren gegen Julius Meinl V. (Bild) und die weiteren Beschuldigten in der Causa Meinl European Land wurde eingestellt.

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Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren gegen Julius Meinl V., die ehemaligen Meinl-Bank-Vorstände Peter Weinzierl, Günter Weiß und Robert Kofler und weitere Personen der früheren Meinl Bank in der Causa Meinl Euro Land eingestellt.

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Nach jahrelangen Ermittlungen hat die Justiz die Ermittlungsverfahren gegen Julius Meinl V. und die früheren Meinl-Bank-AG (MBAG) Vorstände in der Causa Meinl European Land eingestellt. Dem trend liegt die Begründung der Staatsanwaltschaft vor.

Die ehemaligen Verantwortlichen der Meinl Bank AG und der Immobiliengesellschaften Meinl European Land (MEL) und Meinl European Real Estate (MERE) sowie Mitarbeiter waren verdächtigt worden, sich vorsätzlich unrechtmäßig bereichert zu haben und Anleger mit unvollständigen Kapitalmarktprospekten getäuscht zu haben. Weiters wurde den Beschuldigten vorgeworfen, Anleger durch Werbung gezielt in die Irre geführt zu haben. Sie sollten das Risiko, das mit Investments in die ausgegebenen Zertifikate verbunden war, falsch und als "mündelsichere Anlagen" dargestellt haben. Zudem sollte eine Vielzahl von Anlegern zum Ankauf von MEL-Zertifikaten zu einem überhöhten Börsenkurs verleitet worden sein.

20 Jahre alte Causa

Die MEL wurde im Dezember 1997 als Central European Land Ltd. gegründet, 1998 in eine AG umgewandelt und 2002 an der Wiener Börse platziert. Der Verdacht des gewerbsmäßigen schweren Betrugs zum Nachteil von Anlegern bezog sich auf den Zeitraum vom März 2005 bis zum Juli 2007.

MEL-Zertifikate wurden in dieser Zeit mit Slogans wie "Liegt Ihr Geld nur faul herum?, "Der Vergleich macht Sie reich." oder "Genug von mickrigen Zinsen?" beworben. Im Prospekt wurde auf die Vorteile von Immobilieninvestments aufgrund von hohen Mieterträgen und der Wertentwicklung hingewiesen und die Investments als "Sichere, breit gestreute Immobilienveranlagung in Zeiten stark schwankender Aktienmärkte, hoher Steuern und niedriger Zinsen" bezeichnet.

Es erfolgten zahlreiche Kapitalerhöhungen, bei denen jedoch nicht alle Zertifikate bei den sonstigen Anlegern platziert wurden, sondern von der 2004 gegründeten, zur Meinl-Gruppe gehörenden Gesellschaft SOMAL übernommen wurden. Gleichzeitig wurde der Vertrieb der MEL-Zertifikate über Vertriebspartner intensiviert.

Im Februar 2007 veröffentlichte MEL eine Ad-Hoc-Meldung, wonach auch die größte Kapitalerhöhung der Unternehmensgeschichte erfolgreich abgeschlossen und platziert worden sei und MEL 153 Immobilien sowie 36 weitere Projekte im Wert von 4,5 Milliarden Euro besitze sowie weitere Projekte im Volumen von 1,9 Milliarden Euro in der Pipeline wären.

Gleichzeitig übernahm die SOMAL als Treuhänderin immer weitere Zertifikate. Erst im Juli 2007 teilte MEL in einer Ad-Hoc-Meldung mit, dass man den Rückkauf eigener Aktien plane. Dass zu diesem Zeitpunkt bereits rund 75 Millionen Zertifikate angesammelt worden waren, wurde verschwiegen.

Erkenntnisse der Ermittler

Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass sich das Projekt MEL nicht von vornherein als Betrugsmodell darstellte, sondern es den Anlegern auch tatsächlich die Möglichkeit bot, unmittelbar vom Aufschwung der osteuropäischen Länder nach dem Fall des Eisernen Vorhangs zu profitieren.

Dass die mit Vertriebspartnern abgeschlossenen Provisionsvereinbarungen nicht offengelegt wurden, fanden die Ermittler ebenso unbedenklich. Es wird betont, dass es Kunden bewusst sein müsse, dass solche Partner Provisionen erhalten.

Nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens ab März 2005 bis 2007 wird jedoch betont, dass an potenzielle Anleger mehrfach Fehlinformationen gegeben hab, die als Täuschungen der Anleger gewertet werden müssen. Zudem wurde behauptet, dass die Mittel aus den Kapitalerhöhungen in die weitere Expansion fließen, wobei jedoch teilweise massiv SOMAL-Bonds gezeichnet und ab Februar 2007 1,8 Milliarden Euro für den Ankauf eigener Zertifikate verwendet wurden.

Gerade hinsichtlich der "unerfahrenen Kleinanleger" müsse man davon ausgehen, dass der Wert der MEL-Zertifikate unter ihrem Börsenkurs gelegen habe. Außerdem seien die Anleger mangels Informationen über den massiven Aufkauf von Zertifikaten im Glauben gelassen worden, dass die positive Kursentwicklung alleine auf die "hervorragende Geschäftsidee und -gebarung" der MEL zurückzuführen gewesen sei. Mit dem Marketing-Slogan "Geeignet für Mündelgeldveranlagung" sei außerdem die Vorstellung vermittelt worden, dass es sich um eine risikofreie Veranlagung handle. Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass genau das Gegenteil der Fall gewesen sei und schreibt: "Einmal gekauft bargen die MEL-Zertifikate im Vermögen unerfahrener Anleger ein erhebliches Risiko, dem diese nicht mehr adäquat begegnen konnten."

Die Staatsanwaltschaft verweist auf Verfahren gegen Julius Meinl V. und Peter Weinzierl, die für "zivilrechtlich haftungsbegründete Täuschungshandlungen persönlich (mit-)verantwortlich waren.

Dennoch kommt die Staatsanwalt zu dem Schluss, dass eine Schädigung von Anlegern nicht nachweisbar ist und hält auch fest, dass grundsätzlich alle Anleger ihre MEL-Zertifikate jederzeit zum tatsächlichen Börsenkurs verkaufen hätten können und dass dieser Kurs im Tatzeitraum nahezu stetig angestiegen ist.

Verantwortung der Beschuldigten

  • Julius Meinl V. Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass davon auszugehen ist, dass Meinl es zumindest für möglich gehalten und sich damit abgefunden haben muss, dass Anleger getäuscht wurden. Besonders indem unerfahrenen Anlegern verschwiegen wurde, dass ein Börsenkurs von zahlreichen Faktoren anhängig ist

    Nicht nachweisbar ist für die Staatsanwaltschaft jedoch, dass Meinl sich mit einem Vermögensschaden für die Anleger "abgefunden habe", der eingetreten sei, weil die Zertifikate schon zum Zeitpunkt des Kaufs weniger wert gewesen wären als ihr Kauf- oder Börsenpreis.

    Auch die Geschäftsidee und das Geschäftsmodell der MEL wären keineswegs als bedenklich einzustufen. Die massiven Kursverluste der Papiere als Folge der Weltfinanzkrise ab dem Sommer 2007 wären, so die Staatsanwaltschaft, "bei der strafrechtlichen Beurteilung außer Betracht zu bleiben."

    Ein Vorsatz auf Schädigung der Anleger konnte im Ermittlungsverfahren nicht gefunden werden. Ebenso wenig konnte der Tatbestand der "unrechtmäßigen Bereicherung" bestätigt werden.

  • Peter Weinzierl Beim früheren Meinl Bank Vorstand geht die Staatsanwaltschaft wie bei Julius Meinl von der Verantwortung für die Täuschungen aus, aber auch Weinzierl konnte im Ermittlungsverfahren weder der Vorsatz auf eine Schädigung der Anleger noch auf eine unrechtmäßige Bereicherung nachgewiesen werden,

  • Selbiges gilt auch für alle weiteren Beschuldigten in dem Verfahren.

  • Auch der untersuchte "Verdacht des Betruges zum Nachteil von Anlegern" konnte von der Staatsanwaltschaft nicht erhärtet werden, zumal in den Kapitalmarktprospekten der MEL ausführlich und klar auf die Risiken von Investments am Kapitalmarkt hingewiesen wurde.

Das Ermittlungsverfahren gegen sämtliche in der Causa beschuldigten Personen sowie gegen die Anglo Austria AAB AG (der Nachfolgebank der Meinl Bank) und gegen die Atrium European Real Estate Ltd. (Nachfolge-Gesellschaft der Meinl European Land) wurde daher eingestellt.

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