
AUA-Chefin Anette Mann darf sich dank OGH-Entscheidung über eine Rückzahlung von knapp 200.000 Euro freuen.
©AUADie AUA war mit ihrer Klage gegen den Ex-Betriebsratschef wegen zu viel gezahltem Gehalt erfolgreich. Alfred Junghans muss laut OGH jetzt zurück zahlen.
Im Gerichtsstreit um zu viel bezahlte Gehälter an AUA-Betriebsräte haben nun die Höchstrichter eine Entscheidung (9ObA96/24v) getroffen. Kurz vor Ostern kam der Oberste Gerichtshof (OGH) zum Schluss, dass Alfred Junghans, ehemals langjähriger Betriebsratschef der AUA, zu viel Gehalt bezogen habe, das er nun an das Unternehmen zurückzahlen müsse.
Zur Erinnerung: 2019 hatte trend exklusiv von der gerichtlichen Gagenaffäre bei der AUA berichtet, bei der drei freigestellte Betriebsräte zwischen 2009 und 2019 um nahezu 100 Prozent mehr Gehalt als davor bezogen haben sollen. So wurde etwa Junghans vom Management damals ein Gehaltssprung von 6.000 auf knapp 11.000 Euro monatlich gewährt. Erst unter Ex-AUA-Chef Alexis Hoensbroech wurde das kritisiert und die Gehälter wieder gekürzt.
In ihrer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht forderte die Fluglinie 2019 insgesamt 192.234,77 Euro von ihrem Betriebsratschef zurück. Sie stützte sich dabei auf das „Privilegierungsverbot“, das eine Besserstellung von freigestellten Betriebsräten gegenüber gleichwertigen anderen Mitarbeitern untersagt. Für die Erhöhung, so der OGH in seiner Entscheidung, habe es keinen plausiblen Grund gegeben.
Auch die Frage, ob das Geld rückwirkend zurückgezahlt werden müsse, wurde vom Höchstgericht bejaht. Alfred Junghans war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Es wird erwartet, dass der OGH auch im Verfahren gegen Junghans’ Kollegen Harald Ramoser ähnlich entscheiden wird.
Dieser Artikel ist der trend.EDITION vom 25. April 2025 entnommen.