Ab 2024 kommen strengere Reportingstandards für Unternehmen bei Umwelt, Unternehmensführung und Arbeitsbedingungen. Der Kreis der betroffenen Firmen wird ausgeweitet.
- Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
- Wie hängt die EU-Taxonomie mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen?
- EU-Taxonomie: Die sechs Umweltziele
- Warum wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung reformiert?
- Was versteht man unter CSRD?
- Was steht in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?
- Wer muss bis 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
- Welche Unternehmen sind ab 2024 erstmals zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?
- Was steht in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?
- Was muss ein Nachhaltigkeitsbericht enthalten?
- Der European Sustainability Reporting Standard
- Was ist der Unterschied zwischen einem ESG-Reporting und einem Nachhaltigkeitsbericht?
- Was ist CSR (Corporate Social Responsibility)?
- Rechtliche Konsequenzen bei fehlenden oder unzureichenden Nachhaltigkeits-Reportings
Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
In Nachhaltigkeitsberichten sollen Unternehmen Zeugnis davon ablegen, was sie in ihrem Business dafür tun, um nachhaltiger zu wirtschaften, etwa wie sie Risiken wie dem Klimawandel begegnen. Als Unternehmen nachhaltig zu agieren, soll für Unternehmen einen möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Natur bedeuten und auch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Ein solcher Bericht soll auch Chancen und Risiken im Bereich ESG (Environment, Social und Governance) transparent machen, gewinnt für Investoren und auch Kunden an Bedeutung, aus rechtlicher, ethischer und ökologischer Sicht. Durch einen solchen Nachhaltigkeitsreport ist es für Außenstehende möglich, sich abseits der Bilanz ein Bild darüber machen, wie ein Unternehmen agiert. Nichtfinanzielle Berichterstattung soll so mit den Zielen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklungen in Einklang gebracht werden und Kapitalströme in Richtung einer „grünen“ Wirtschaft lenken.
Wie hängt die EU-Taxonomie mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammen?
Im Jahr 2015 hat die EU mit dem "Pariser Abkommen" Ziele zum Schutz der Umwelt und zur Förderung nachhaltig agierender Unternehmen verabschiedet. Die institutionellen Akteure am Kapitalmarkt sind seither verpflichtet ihre Investitionen stärker auf nachhaltige und energiesparende Investitionen auszurichten.
Ziel: Nachhaltigkeit von Unternehmen forcieren
In einem nächsten Schritt hat die Europäische Kommission im Jahr 2019 mit dem European Green Deal ein umfangreiches Programm erstellt, das darauf abzielt die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Um das zu erreichen soll insbesondere nachhaltiges Wirtschaften gefördert werden. Der European Green Deal sieht umfangreiche Maßnahmen für die Wirtschaft und Industrie vor. Ein Schwerpunkt stellen die transparente Dokumentation von Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbemühungen in unterschiedlichen, genau definierten Aspekten dar.
EU-Taxonomie soll grüne Ziele der EU unterstützen
Im Juni 2020 als Folge des Green Deals wurde die EU-Taxonomie beschlossen. Diese soll die Ziele des Green Deals unterstützen und auch private Investitionen am Finanzmarkt in ökologisch nachhaltige Investments gelenkt werden. Im Rahmen des European Green Deals gibt es drei wichtige neuen EU-Regularien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
EU-Taxonomie: Die sechs Umweltziele
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser
4. Wandel zur Kreislaufwirtschaft
5. Umweltverschutzung ermeiden
Warum wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung reformiert?
2014 wurde die erste Richtlinie die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen wirksam. Seither hat sich jedoch gezeigt, dass der Spielraum, den das Gesetz vorgegeben hat, zu groß war. Dadurch haben sich die Berichte sowohl was das Format, den Umfang und ihrer Vollständigkeit selbst bei Unternehmen derselben Branche kaum vergleichen lassen.
Gerade diese Vergleichbarkeit ist für Investoren aber notwendig, um ihre eigenen Pflichten, was die Offenlegungspflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit im Finanzleistungsdienstsektor (SFDR) betrifft, zu erfüllen. Die SFDR gibt vor, dass diese Finanzunternehmen dem Kunden offenlegen müssen, inwiefern sie Nachhaltigkeitsfaktoren in den Entscheidungsprozess für ihre Finanzprodukte einbeziehen und was die wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeits-Auswirkungen ihrer Finanzprodukte sind. Das ist wichtig für ESG-Finanzprodukte, die entweder mit ESG-Charakteristiken werben (sogenannte Artikel 8-Produkte) oder sich als “nachhaltiges Investment” (Artikel 9-Produkte) bezeichnen. Hier bestehen durch die SFDR konkrete Anforderungen an die Offenlegung der Nachhaltigkeitsinformationen, mit denen geworben wird.
Dieser Artikel könnte Sie auch interessieren:
Offenlegungspflicht: Das bedeuten Artikel 8 und Artikel 9 bei ESG-Fonds
Was versteht man unter CSRD?
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ändert den Umfang und die Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung (SFDR) von Unternehmen in vielerlei Hinsicht. Bisher betrifft die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen (NFRD) nur große Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung. In Zukunft wird jedoch der Bezugskreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Vorschlag der EU-Kommission zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert.
Was steht in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?
Diese neue Richtlinie wird modernisiert und verschärft die Vorschriften über Sozial- und Umweltinformationen, Menschenrechte, Governance-Faktoren, die Unternehmen melden müssen. Die Berichtspflichten werden so in Zukunft wesentlich umfassender und detaillierter. Die EU-Kommission hat nun die finalen ESRS-Entwürfe gemäß der Bilanz-Richtlinie der CSRD zu prüfen, und gegebenenfalls in einem nächsten Schritt diesen in einem Rechtsakt im Juni 2023 anzunehmen.
Wer muss bis 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Für große börsennotierte Unternehmen ist die nachhaltige Berichterstattung schon bisher Pflicht. Sie müssen ihre Bemühungen hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens, die sogenannte Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) regelmäßig offenlegen. Künftig wird der Kreis der Unternehmen, die dazu verpflichtet werden, wird mit der CSRD erweitert. Eine breitere Gruppe großer Unternehmen sowie börsennotierter KMU wird nun verpflichtet sein, über Nachhaltigkeit zu berichten. In Österreich steigt ab 2025 die Zahl der Unternehmen, die verpflichtend über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen berichten müssen von 90 auf rund 2.000 an. In der EU erhöht sich die Anzahl von 11.000 auf gut 49.000.
Ab wann gilt ein Unternehmen in der EU als groß?
Die EU-Vorschriften gelten für alle großen Unternehmen und für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen).
„Großes Unternehmen“ ist ein gesetzlich definierter Begriff und bezeichnet eine Einheit, die mindestens zwei der folgenden Kriterien überschreitet:
Nettoumsatz von 40 Millionen Euro
Bilanzsumme von 20 Millionen Euro
250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs
Welche Unternehmen sind ab 2024 erstmals zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?
Die Europäische Union hat für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein Stufenmodell entwickelt, durch welches die Berichtspflichten erweitert werden. Dieses sieht folgende Regeln vor
Ab dem Geschäftsjahr 2024 gilt die neue EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsennotierte, große Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025);
Ab dem Geschäftsjahr 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen, wenn 2 der 3 Kategorien erfüllt sind (erster Bericht 2026);
Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen (unabhängig von Ihrer Kapitalmarktorientierung – also nicht nur AGs sondern u.a. auch GmbHs)
Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind börsennotierte KMUs , kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) verpflichtet jährlich einen Rechenschaftsbericht (Berichterstattung in 2027) über ihr Nachhaltigkeitsmanagement abzulegen - mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028 (in diesem Fall gilt die Pflicht zur Nachhaltigkeitsbericht ab 2029).
ab dem 1. Januar 2028 für Nicht-EU-Unternehmen (Berichtserstattung 2029), wenn Umsatz in der EU mehr als 150 Mio. Euro und min. eine EU-Tochtergesellschaft besteht, oder eine EU-Zweigniederlassung. In Bezug auf nichteuropäische Unternehmen gilt die Pflicht zur Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts für alle Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Diese Unternehmen müssen einen Bericht über die ökologischen, sozialen und Governance-Auswirkungen („ESG-Auswirkungen“) im Sinne der Richtlinie vorlegen.
"Die Berichterstattung auf Konzernebene entbindet die Tochtergesellschaften nach wie vor von der eigenen Berichtspflicht. Sie müssen jedoch auf den Konzernbericht verweisen", erläutert TPS Steuerberater Gerald Kerbl. Ausgenommen davon sind große kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen.
Was steht in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sollen Mängel bei den bisherigen Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung behoben und ausgeweitet werden. Der Europäische Rat hat dazu Ende 2022 der neuen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zugestimmt. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die bisherige EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (NFRD) reformiert und ersetzt.
Diese neue Richtlinie modernisiert und stärkt die Vorschriften über Sozial- und Umweltinformationen, Menschenrechte, Governance-Faktoren, die Unternehmen melden müssen. Die Berichtspflichten werden so in Zukunft wesentlich umfassender und detaillierter. Die EU-Kommission hat nun die finalen Entwürfe gemäß der Bilanz-Richtlinie der CSRD zu prüfen, und gegebenenfalls in einem nächsten Schritt diesen in einem Rechtsakt im Juni 2023 anzunehmen.
Einheitliche europäische Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die neuen Vorschriften, die auf europäischer Ebene in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) festgelegt wurden, erhöhen die Rechenschaftspflicht der Unternehmen. Dadurch sollen einheitliche Standards bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gefördert werden und der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtert werden.
Es werden einheitliche europäische Berichtsstandards und
das Reporting nach dem Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit vorgegeben.
Die CSRD führt auch eine Prüfungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein und
Es wird eine leichte Zugänglichkeit der Informationen verlangt, indem sie deren Veröffentlichung in einem digitalen und maschinenlesbaren Format im Lagebericht vorschreibt.
Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionierung und Verlust von Investitionen. Ziel ist eine Verbesserung des Zugang zu nicht-finanziellen Informationen, effizientere Offenlegung und die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Ebene mit der finanziellen Berichterstattung zu heben.
Investoren oder Geschäftspartner sollen so künftig besser in der Lage sein, Entscheidungen im Sinne ihrer persönlichen und/oder Nachhaltigkeitsreports.
Exkurs - doppelte Wesentlichkeit
Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass nicht mehr nur die Auswirkungen des Klimas auf ein Unternehmen als wesentlich erachtet werden, sondern ebenso die Auswirkungen des Unternehmens auf das Klima.
Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel
"Daten über den ökologischen und gesellschaftlichen Fußabdruck von Unternehmen werden für alle, die sich dafür interessieren, öffentlich zugänglich sein. Zugleich sind die neuen umfassenderen Anforderungen auf unterschiedliche Unternehmensgrößen zugeschnitten und lassen den Unternehmen einen ausreichenden Übergangszeitraum, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten", so Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel in einer Pressemitteilung des Europäischen Rates.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Was muss ein Nachhaltigkeitsbericht enthalten?
In einem Nachhaltigkeitsbericht müssen die Bemühungen der dazu verpflichteten Unternehmen ihren Umgang mit den Ressourcen Umwelt-, Soziales und Arbeitnehmer darzulegen. Achtung der Menschenrechte. Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Regeln dafür werden nun in der CSRD konkretisiert und erweitert.
Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Thema Umwelt: Was sich ab 2024 ändert
Firmen müssen ihre Auswirkungen auf den Klimawandel senken
Die Unternehmen müssen ab 2024 Nachhaltigkeitsinformationen liefern, die die Auswirkungen ihres Handelns auf den Klimawandel und die bisherigen aktuellen und künftigen Bemühungen zur Zielerreichung des Pariser Klimaabkommens und der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Bericht darlegen.Umweltverschmutzung verhindern oder senken
Der Standard verlangt von Unternehmen künftig Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, die darlegen, dass die Auswirkungen des Unternehmens auf die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden, lebenden Organismen und Nahrungsmitteln und dessen Maßnahmen, um Umweltverschmutzung verhindert, abgemildert oder beseitigt wurden.Mit den Ressourcen Wasser und Meer gut haushalten
Betroffene Unternehmen müssen in Zukunft in ihren Nachhaltigkeitsberichten die Auswirkungen des Unternehmens auf die Wasser- und Meeresressourcen und dessen Maßnahmen zum Schutz der Wasser- und Meeresressourcen darlegen und ihre Bemühungen die Wasserentnahmen, den Wasserverbrauchs, die Wassernutzung sowie die Wassereinleitungen in Gewässer und in Ozeane zu verringern.Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme mildern
Unternehmen ab einer gewissen Größe sind künftig verpflichtet die Auswirkungen ihres Verhaltens auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme zu verhindern, abzumildern oder zu beheben und entsprechende Maßnahmen zu setzen und die biologische Vielfalt und die Ökosysteme zu schützen und wiederherzustellen.Ressourcen schonend nutzen und Umwelt durch Kreislaufwirtschaft schonen
Die Unternehmen müssen Ressourcen sparsam nutzen, der Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen und der Regeneration erneuerbarer Ressourcen zu verhindern, abzumildern oder zu beheben, einschließlich Maßnahmen zur Entkopplung des Wachstums von der Entnahme natürlicher Ressourcen. Es sollen Maßnahmen gesetzt werden, um tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen der Ressourcennutzung zu verhindern und die Kreislaufwirtschaft forciert werden.
Nachhaltigkeitsbericht zum Thema Soziales: Pflicht für gute Arbeitsbedingungen entlang der Wertschöpfungskette zu sorgen
Der Nachhaltigkeitsstandard betrifft die Auswirkungen des Unternehmens auf die eigene Belegschaft. Laut der neuen CSRD-Richtlinie müssen gegebenenfalls tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und sonstige arbeitsbezogene Rechte verhindert, abgemildert oder behoben werden. Es müssen die Maßnahmen dazu im Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert werden.
Bei der Erfüllung dieses Nachhaltigkeitsstandards muss dokumentiert werden, dass Auswirkungen des Unternehmens auf die Belegschaft in der gesamten Wertschöpfungskette (sowohl durch eigene Tätigkeiten als auch durch vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten) verhindert, abgemildert oder behoben werden.
Unternehmen müssen auch die Auswirkungen ihres Handelns auf lokale Gemeinschaften in der Wertschöpfungskette und dessen Maßnahmen im Nachhaltigkeitsbericht darlegen, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen, insbesondere auf die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechte von lokalen Gemeinschaften verhindern, abmildern oder beheben.
Unternehmen sind angehalten potenzielle negative Auswirkungen auf die Verbraucher und Endnutzer der Produkte und/oder Dienstleistungen und dessen Maßnahmen, zu verhindern, abzumildern oder zu beheben und das zu dokumentieren, wobei im Nachhaltigkeitsbericht insbesondere auf informationsbezogene Auswirkungen, die persönliche Sicherheit und die soziale Eingliederung von Verbrauchern bzw. Endnutzer eingegangen werden muss.
Governance (Unternehmensführung): Welche Standards sind bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig gefordert?
Interne Regeln für Governance, Risikomanagement und Diversität darlegen und umsetzen.
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet Governance-Faktoren, einschließlich der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit und ihrer Zusammensetzung darzulegen und ihre Diversitätspolitik und deren Umsetzung zu beschreiben sowie der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme des Unternehmens, auch im Hinblick auf die Berichterstattung des Unternehmens darzulegen.Angaben über Regeln zu Ethik, Unternehmenskultur und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet die Strategie, den Ansatz, die Prozesse und Verfahren sowie die Leistung des Unternehmens in Bezug auf das Geschäftsgebaren zu veröffentlichen, wobei vor allem Angaben zur Geschäftsethik und Unternehmenskultur, einschließlich der Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu tätigen sind.Darlegen wie Risiken und ihre Auswirkungen bewertet werden und Ziele nennen.
Unternehmen müssen offenlegen, welche Messgrößen sie themenspezifischen und sektorspezifischen Reporting-Standards (ESRS) zugrunde legen oder welche unternehmensspezifischen Messgrößen für die Bewertung einer wesentlichen Auswirkung eines Risikos oder einer Chance (IRO) sonst maßgeblich sind.Außerdem muss angegeben werden, ob die Messgrößen von einer externen Partei validiert wurden. Und es müssen Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Methoden und gesetzten Maßnahmen gezogen werden können, indem die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens offengelegt werden. So soll die Wirksamkeit der Maßnahmen transparent sein und Einblick in den Gesamtfortschritt der gesetzten Ziele liefern.
Der European Sustainability Reporting Standard
Eva Aschauer, ESG-Expertin der TPA Steuerberatung, erklärt worauf es beim European Sustainability Reporting Standard ankommt.
Was ist der Unterschied zwischen einem ESG-Reporting und einem Nachhaltigkeitsbericht?
Nachhaltigkeitsberichte (oder auch Umweltberichte) sind meist Teil eines Geschäftsberichts. Sie zeigen die Bestrebungen und Fortschritte eines Unternehmens für eine nachhaltigere Zukunft. Verpflichtet sind hier vor allem internationale Großbetriebe. ESG-Reportings sind dagegen allumfassend und beschreiben die Nachhaltigkeit eines Unternehmens in seiner Gesamtheit. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Nachhaltigkeitsberichten und ESG-Berichten sind die sogenannten Scopes.
Was sind Scopes?
Scopes teilen Treibhausgasemissionen in drei Kategorien
Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus eigenen Quellen, wie beispielsweise den Betrieb eines Heizkessels oder die Nutzung von Unternehmensfahrzeugen;
Scope 2 bezieht sich auf die Emissionen aus bezogener Energie, wie in etwa eingekauftem Strom;
Scope 3 deckt indirekte Emissionen ab, die nicht unmittelbar zum Unternehmen gehören. Beispielsweise Emissionen, die durch Geschäftsreisen, Abfallmanagement oder anderen, nicht in Scope 1 oder 2 enthaltenen umweltschädlichen Ausstößen, entstehen.
Durch ESG-Reportings soll der soziale und ökologische Fußabdruck eines Unternehmens sichtbar werden, zum anderen wie Unternehmen geführt werden. Mit der Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung rücken diese beiden Berichtswesen jedoch thematisch enger aneinander.
Was ist CSR (Corporate Social Responsibility)?
Corporate Social Responsibility bedeutet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen nachhaltig zu wirtschaften. CSR (Corporate Social Responsibility) umfasst ein breites Spektrum von Themen, die bei der Unternehmensführung zu berücksichtigen sind.
Dazu gehören Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsprävention, Corporate Governance, Gleichstellung der Geschlechter, berufliche Integration, Verbraucherinteressen, Steuern.
Bei der Umsetzung von CSR geht es beispielsweise um die Implementierung von Verfahren für fairer Geschäftspraktiken, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, den sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen, den Schutz von Klima und Umwelt und Menschenrechte, auch in der gesamten Lieferkette.
Orientierungshilfen für einen auf CSR-basierten Nachhaltigkeitsbericht
Weitere Informationen zu CSR finden Sie im Folder des Umweltministeriums.
Rechtliche Konsequenzen bei fehlenden oder unzureichenden Nachhaltigkeits-Reportings
Unternehmen, die verpflichtet sind Corporate-Social-Responsibility-Vorgaben zu erfüllen, droht bei fehlender bzw. unvollständiger Berichterstattung mit einer behördlichen Veröffentlichung des Verstoßes und eine Abmahnung. Bei Wiederholung drohen Bußgeld und mögliche Klagen von Kunden und Investoren und etwa bei Angabe falscher Daten ein erheblicher Image-Schaden.
Nachhaltigkeit für neue Geschäfte nutzen
Ein profundes Nachhaltigkeitsmanagement sollte jedoch als etwas Positives gesehen werden und als strategischer Ansatz genutzt werden – etwa indem dadurch neue Geschäftsmöglichkeiten erschlossen werden. Selbst jene Unternehmen, die nicht von den Vorgaben durch die neuen Reporting-Standards betroffen sind, tun gut daran schon jetzt ein funktionierendes und transparentes Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen aufzubauen, denn früher oder später wird es entweder kommen oder der Druck durch die Konkurrenz, die das implementiert hat, groß werden.
Key Takeaways
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die neuen Vorschriften der EU gestaffelt ab 2024
Berichtsstandards sollen in der einheitlich werden
Prüfungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Leichte Zugänglichkeit der Informationen verlangt, sowohl in digitaler als auch in maschinenlesbarem Format
Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionierung. Fehlender bzw. unvollständiger Berichterstattung kommt es zu einer behördlichen Veröffentlichung des Verstoßes und einer Abmahnung. Bei Wiederholung drohen Bußgeld und mögliche Klagen von Kunden und Investoren.