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Die Mutter hatte mit dem Küchengerät Faschiertes zubereitet, verließ dann jedoch kurz das Zimmer. Sie schaltete das Gerät ab, um in die Küche zu gehen. Eine Bekannte der Frau hielt sich noch im Wohnzimmer auf, als die Zweijährige sich dem Fleischwolf annäherte und diesen wieder in Betrieb setzte. Die Bekannte konnte nicht mehr rechtzeitig eingreifen - sie verlor schockbedingt das Bewusstsein und wurde ohnmächtig, als das Unglück seinen Lauf nahm.
Die nach der Tragödie alarmierte Berufsrettung versorgte das schwerverletzte Kind notfallmedizinisch und brachte es samt dem Trichter des Fleischwolfs an der Hand in ein Krankenhaus. Erst im Spital wurde der Trichter von Fachkräften der Berufsfeuerwehr Wien entfernt. Die zermalmte Hand des Mädchens war nicht mehr zu retten. Sie musste amputiert werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, ihre Verpflichtung zur Fürsorge und Obhut gegenüber ihrer Tochter gröblich vernachlässigt zu haben. Nach Ansicht der Anklagebehörde war es nicht ausreichend, den Fleischwolf auszuschalten, bevor die 28-Jährige den Raum verließ. Sie hätte das Gerät auch vom Strom trennen müssen.
Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs droht der Angeklagten eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Für den Prozess gibt es bereits einen Termin, wie die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, bestätigte. Die Verhandlung findet am 27. März am Landesgericht statt.