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Eigenes Geld in der Firma? Das passiert bei einer Scheidung

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der Ergo Versicherung AG
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Eigenes Geld in der Firma? Das passiert bei einer Scheidung
Kommt es zu einer Scheidung, ist das eigene Vermögen, das in die Firme eingebracht wurde, nicht verloren.©istock
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Eine Scheidung so über die Bühne zu bringen, dass sich die eigenen finanziellen Einbußen in Grenzen halten, ist keine leichte Sache. Vor allem, wenn eigenes Vermögen in der gemeinsamen Firma oder in der des Ehepartners steckt. D.A.S. Partneranwalt Roland Schratter erklärt, wie die rechtliche Lage aussieht.

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Eine Scheidung an sich ist schon kompliziert genug. Wenn aber eheliche Ersparnisse oder eheliches Gebrauchsvermögen wie das Auto in die gemeinsame Firma oder die des Partners eingebracht wurden, kann es knifflig werden.

Scheidung: Wann das eingesetzte Kapital wieder entnommen werden darf

Zunächst verringert die Einbringung ehelichen Vermögens oder ehelichen Gebrauchsvermögens in eine gemeinsame Firma oder die des Ehepartners das eheliche Vermögen. Doch das ist nicht die finanzielle Basis, die herangezogen wird, um bei einer Scheidung das Vermögen zu teilen.

Kommt es zu einer Scheidung, ist das eigene Vermögen, das in das Betriebsvermögen eingebracht wurde, nicht verloren. Denn im Fall einer Scheidung wird das Vermögen de facto der Firma wieder entnommen. Vorausgesetzt, das Unternehmen ist generell und auch nicht durch die Entnahme des Vermögens des betreffenden Partners insolvenzgefährdet. Sonst muss derjenige, dem Vermögen aus der Firma zusteht, warten, bis diese wieder saniert ist.

So viel darf bei einer Scheidung an Firmenkapital entnommen werden


Wie viel den Ehegatten zusteht, hängt auch von den Vorteilen ab, die ihnen durch die Einbringung oder Verwendung entstanden sind. Wenn etwa eheliche Ersparnisse aus den Gewinnen des Unternehmens entstammen, müssen diese bei der Scheidung geteilt werden.

Scheidung: Wann hat man Anspruch auf eingelegtes Kapital aus der Firma

Für derartige Ansprüche gibt es kein Verfallsdatum. Sobald man Geld oder Güter in die Firma eingebracht hat, hat man bei einer Scheidung auch wieder Anspruch darauf, dass dieses Vermögen ausgesondert und einem zugesprochen wird.

Vermögensaufteilung: Missbrauch soll verhindert werden

Dem Gesetzgeber geht es jedoch nicht nur um die gerechte Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung, sondern auch darum, die missbräuchliche Verschiebung familiären Vermögens in ein Unternehmen zu verhindern, an dem zumindest ein oder beide Ehegatten beteiligt sind.

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Kanzlei
Mag. Roland Schratter, RA
Mag. Nina Schratter, RAA
Freidlgasse 12/I
9400 Wolfsberg
office@ra-schratter.at
Tel: 04352/ 3441-0
Fax: 04352/ 3441-16

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