Elektronische Akteineinsicht, den Stand eines Verfahrens abfragen oder Einreichungen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vornehmen – über die Internetplattfporm JustizOnline des Justizministeriums können sich nun auch Unternehmen und Vereine rascher und einfacher informieren.
Die JustizOnline-Plattform ist für die Authentifizierung mit dem Unternehmensserviceportal USP.gv.at verknüpft. Alle Personen mit einer entsprechenden Berechtigung, zum Beispiel Geschäftsführer oder Prokuristen, können daher auch für das Unternehmen auf JustizOnline agieren.
Die Person bekommt damit online unter anderem einen Überblick über sämtliche Verfahren, an denen das Unternehmen beteiligt ist. Hier kann dann auch nachvollzogen werden, ob zum Beispiel ein Einspruch zum anhängigen Verfahren eingegangen ist. Einzelnen Mitarbeiter:innen können verschiedene Rechte eingeräumt werden, sodass sie beispielsweise nur auf Zivilverfahren oder auch nur auf ein spezielles Verfahren zugreifen können.
Abfragen über das JustizOnline Portal sind kostenlos. Die dort hinterlegten digitalen Gerichtsakte sind vollständig einsehbar, inklusive aller Schriftsätze, Beilagen und vom Entscheidungsorgan getroffener Verfügungen.
Anmeldung zur Abfrage auf JustizOnline
Um auf JustizOnline in Vertretung für ein Unternehmen oder einen Verein zugreifen zu können, gibt es derzeit zwei Anmeldemethoden:
1. Anmeldung mit Vollmacht
Wenn beim Vollmachtenservice der österreichischen Stammzahlenregisterbehörde eine Vollmacht hinterlegt ist, kann die entsprechend befugte Person im Rahmen dieser Vollmacht das Unternehmen auf JustizOnline vertreten.
Beim Login auf JustizOnline muss dazu die Option „Unternehmen/Person vertreten“ ausgewählt und nach Authentifizierung mittels Handysignatur/ID Austria eine hinterlegte Vollmacht gewählt werden.
Auch die Anmeldung am Vollmachtenservice erfolgt mittels Bürgerkarte (Chipkarte oder Handy-Signatur).
Eine Vollmacht kann auch über das Unternehmerserviceportal der Bundesregierung, USP.gv.at, angelegt werden. Dabei ist es auch möglich, die jeweiligen Befugnisse auf die Eingabe oder die Akteneinsicht zu beschränken.
2. Anmeldung über ein personifiziertes USP.gv.at Benutzerkonto
Mit einem personifizierten Benutzerkonto auf USP.gv.at, das Verfahrensrechte erteilt, ist ebenfalls möglich, ein Unternehmen auf JustizOnline zu vertreten.
Auch dafür ist eine Identifizierung mittels Handysignatur oder ID Austria Login erforderlich. Über das Unternehmerserviceportal USP.gv.at ist ein direkter Wechsel zu JustizOnline möglich.
Auch bei personifizierten USP.gv.at Konten ist es möglich, den den Zugriff auf das Tätigen von Eingaben oder die Akteneinsicht zu beschränken.
Barrierefreier Zugang rund um die Uhr
Mit dem neuen Service werden Hürden und Zutrittsbarrieren abgebaut, denn für Unternehmen war zuvor etwa die Einsicht in einen Gerichtsakt nur persönlich und vor Ort beim entsprechenden Gericht möglich, wobei die Unternehmensvertreter an die Öffnungszeiten des Gerichts gebunden waren.
Über die JustizOnline Plattform sind nun alle Abfragen rund um die Uhr vom Desktop oder Smartphone aus möglich.
Über die JustizOnline Plattform können auch weitere elektronische Auskünfte bezogen werden, wie etwa Auszüge und Urkunden aus dem Firmenbuch oder dem Grundbuch. Ebenso steht eine umfangreiche Formularbibliothek zur Verfügung.