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Gefährliche Hochzeitsbräuche: Diese Konsequenzen drohen

In Kooperation mit D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG
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Aktualisiert
Lesezeit
8 min
Wer Tauben nicht artgerecht hält, riskiert am bekanntlich schönsten Tag im Leben, eine Strafe.
Wer Tauben nicht artgerecht hält, riskiert am bekanntlich schönsten Tag im Leben, eine Strafe.©Thinkstock
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Was man bei Hochzeitsbräuchen wie dem Steigenlassen von Tauben, Luftballons und beim Steigen lassen von Lampions beachten sollte, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Die Tipps dazu liefert die D.A.S. Rechtsberatung.

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Hochzeit: Die große Show

Mittlerweile gehört für die meisten Brautpaare mehr zu einer Hochzeit, als ein schlichtes „Ja – ich will“. Showeinlagen, Spiele und Hochzeitbräuche gehören zum Standardrepertoire.
Immer beliebter werden Hochzeitsbräuche, die sich in luftigen Höhen abspielen. Wunschlaternen, Luftballons, Tauben oder Riesenseifenblasen sind inzwischen gang und gäbe. Trotz des romantischen Grundgedankens ist nicht alles vorbehaltlos erlaubt.
Um an einem der schönsten Tag des Lebens keine böse Überraschung zu erleben, klärt die D.A.S. Rechtsberatung der Ergo Versicherung AG auf, welche Gesten der Romantik erlaubt sind und wovon man lieber Abstand nehmen sollte.

Sind Himmelslaternen in Österreich verboten?

In Österreich sind Himmelslaternen zwar nicht verboten, um sie fliegen lassen zu dürfen, muss allerdings die Genehmigung der Austro Control eingeholt werden.

Als Alternative zu fliegenden Laternen werden LED Ballons empfohlen.

Luftballons: Wann die Bewilligung des Landeshauptmanns notwendig ist

Im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt ist für das Steigenlassen von mehr als 30 Luftballonen im Umkreis von 15 Kilometer um den Flugplatzbezugspunkt außerhalb von Sicherheitszonen verboten. Wer mehr als 100 Kleinluftballons steigenlassen will, braucht in jedem Fall eine Bewilligung des Landeshauptmannes. Innerhalb der Sicherheitszonen, etwa bei einer Hochzeit am Flugplatz, sind Luftballone verboten. Wer gegen diese Regelung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und riskiert eine Geldstrafe bis zu 22.000 Euro.

Lampions steigen lassen: Halter haften bei Schäden bis zu 470.000 Euro

Obwohl es ein schöner Brauch ist, sind Himmelslaternen in Österreich streng verboten. Das Verbot gilt sowohl für den Verkauf, das Verschenken, das Anbieten als auch die Verwendung der Lampions.
Der Grund: Obwohl die Lampions harmlos aussehen und eine romantische Stimmung verbreiten, wenn sie hell erleuchtet in den dunklen Nachthimmel steigen, geht von ihnen eine große Gefahr aus.
Aufgrund des leicht entzündlichen Materials der Lampions und der offenen Flamme besteht enorme Brand- und Verletzungsgefahr. Sobald die Lampions aus der Hand gelassen werden, verliert man jegliche Kontrolle über sie. Man kann weder beeinflussen wohin sie fliegen, noch wo sie landen.

Was bei Zuwiderhandeln droht
Wer das Verbot in den Wind schlägt, solche Laternen steigen zu lassen, muss damit rechnen, dass die Bezirksverwaltungsbehörde mit Strafen bis zu 25.000 Euro verhängt. Wer die Strafe nicht bezahlen kann, dem droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.
Kommt es durch die Lampions zu einem Feuerwehreinsatz, müssen zusätzlich die Kosten für den Einsatz übernommen werden. Entstehen durch die Lampions Schäden, kann man schadenersatzpflichtig werden.

Für Schäden, die durch selbständig im Fluge verwendbares Luftfahrtgerät mit einem Gewicht von weniger als 20 Kilo verursacht werden, haftet der Halter für jeden Unfall bis zu einem Betrag von 470.000 Euro.
Siehe auch dazu Informationen der Austrocontrol.

Tauben: Welche Maßnahmen das Tierschutzgesetz erfordert

Ein beliebter Brauch ist es am Hochzeitstag weiße Tauben steigen zu lassen. Sie gelten als ein Symbol für Liebe und Treue. Wer sich aber überlegt Tauben steigen zu lassen, sollte sich bewusst sein, dass auch hier Tierschutzvorschriften zu beachten sind.

Laut Tierschutzgesetz ist es verboten „…einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

Diese Anforderungen müssen laut Gesetz erfüllt werden
Um den Grundsätze der Tierhaltung, § 13 des Tierschutzgesetz, gerecht zu werden, muss dafür gesorgt werden, „…dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung und die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind“.

Seifenblasen: Kurzschluss und Irritationen vermeiden

Alternativ kann man auch (Riesen)Seifenblasen steigen lassen. Da von ihnen kein großes Gefährdungspotential ausgeht und auch keine Spuren zurückbleiben, sind sie weitgehend unproblematisch. Lässt man die Seifenblasen in der Nähe öffentlicher Straßen steigen, sollte man darauf achten, dass durch die Seifenblasen Verkehrsteilnehmer nicht irritiert werden. Möchte man das Spektakel in geschlossenen Räumen veranstalten, sollte man jedoch mit dem Eigentümer der Räumlichkeiten Rücksprache halten, etwa um zu klären, ob feuchtigkeitsempfindliche Materialien vorhanden sind. Um die Sicherheit nicht zu gefährden, sollte man darauf achten, dass keine Rutschgefahr besteht und dass wasserempfindliche Elektrik nicht beeinträchtigt wird. Sonst drohen Verletzungen und Kurzschluss.

Weitere Rechtsinformationen und alles rund um Ihre rechtliche Absicherung finden Sie unter ergo-versicherung.at/das-rechtsschutz

Info-Hotline: 0800 224422
Mail: service@ergo-versicherung.at
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ERGO Versicherung AG:
Die ERGO Versicherung AG ist mit ihrer weit über 100-jährigen Erfolgsgeschichte eines der führenden Versicherungsunternehmen auf dem österreichischen Markt. Als Tochtergesellschaft der ERGO Austria International AG ist sie Teil der ERGO Group und somit der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen strategischer Kooperationen mit den Partnern UniCredit/Bank Austria und Volksbanken sowie über den eigenen Außendienst, angeschlossene Makler, Agenturen und den Direktvertrieb bietet sie ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes Produktsortiment an Lebens-, Kranken- und Schaden-/Unfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für den privaten sowie betrieblichen Bereich an.

Infos unter ergo-versicherung.at

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