Wer vorsorgt, kann unterschiedliche Szenarien abdecken, ist auf verschiedenste Lebenssituationen gut vorbereitet und kann viele Sorgen vergessen. Ihre österreichischen Notar:innen empfehlen deshalb, früh genug vorzusorgen. Gemeinsam mit Ihrer:m Notar:in können Sie rechtliche Vorsorgemaßnahmen für unterschiedliche Szenarien treffen. Diese Vorsorgemaßnahmen – beispielsweise eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung – sorgen dafür, dass Sie auch in solchen Situationen, in denen Sie nicht mehr handlungsfähig sind, Entscheidungen in Ihrem Sinn getroffen werden. In einer Vorsorgevollmacht können Sie beispielsweise schon im Vorhinein eine Vertrauensperson bestimmen und festlegen, wer in Ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen darf, sollten Sie dazu nicht mehr in der Lage sein.
In einer Patientenverfügung, die von Ihrer:m Notar:in in Form gebracht wird, halten Sie Ihre Wünsche hinsichtlich medizinischer Maßnahmen für den Ernstfall fest. Damit Ihr Wille auch rechtliche Gültigkeit hat. Damit nehmen Sie Ihrem Umfeld schwierige Entscheidungen ab und sich selbst die Sorge, im Ernstfall nicht vorbereitet zu sein. Mit Ihrer:m Notar:in un einer maßgeschneiderten Vorsorge können Sie Ihre Wünsche für den Ernstfall genau festhalten. Deshalb: Besser vorsorgen, als nachsorgen!
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